Auf Grundlage der aktualisierten Informationen zur Durchführung von Bestattungen während der Corona-Pandemie nach der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 348, Bay RS 2126-1-10-G) haben wir ein Infektionsschutzkonzept für die Friedhöfe des Marktes Pöttmes erstellt.
Für Bestattungen sind die Regeln für Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften nach § 6 Satz 1 der 6. BayIfSMV entsprechend anwendbar. Damit gelten für Trauerfeiern, Totengebete, Aussegnungen, Abschiednahmen sowie Beisetzungen an der Grabstätte diese Vorgaben.