Änderungen bei der Abwassergebühr in der Gemeinde Baar
Die Gemeinde Baar bereitet derzeit die Einführung einer getrennten Abwassergebühr vor. Künftig soll genauer unterschieden werden zwischen Schmutzwasser, also dem Abwasser aus Haushalt, Bad, Küche oder Gewerbe, und Niederschlagswasser, also Regenwasser, das von Dachflächen, Hofflächen, Einfahrten, Stellplätzen oder anderen befestigten Flächen in die öffentliche Entwässerungseinrichtung gelangt. Die Umstellung erfolgt aufgrund rechtlicher Vorgaben zur verursachungsgerechten Gebührenerhebung. Für die Bürgerinnen und Bürger besteht derzeit noch kein Handlungsbedarf.
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) hat in seiner Sitzung am 11.06.2026 die neue Entwässerungssatzung sowie die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschlossen. Die Satzungen sind zum 01.07.2026 in Kraft getreten und die Schmutzwassergebühr wurde bereits festgesetzt. Die Niederschlagswassergebühr kann dagegen erst berechnet werden, wenn die hierfür notwendigen Grundstücksflächen ermittelt wurden.
Hintergrund der Änderung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung. Bisher wird die Abwassergebühr im Wesentlichen nach dem Frischwasserverbrauch berechnet. Für das Schmutzwasser ist das gut nachvollziehbar. Beim Regenwasser sagt der Frischwasserverbrauch aber wenig darüber aus, wie viel Wasser von einem Grundstück tatsächlich in die öffentliche Kanalisation gelangt.
Wichtig ist dabei: Die Kosten für die Beseitigung von Regenwasser waren bisher bereits in der Abwassergebühr enthalten. Es handelt sich also nicht um eine völlig neue zusätzliche Leistung. Künftig sollen diese Kosten jedoch transparenter und verursachungsgerechter auf Schmutzwasser und Niederschlagswasser aufgeteilt werden.
Entscheidend ist hier vielmehr, wie stark ein Grundstück überbaut oder befestigt ist. Von großen Dachflächen, gepflasterten Höfen, Einfahrten oder Stellplätzen kann deutlich mehr Regenwasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung abfließen als von Grünflächen oder Flächen, auf denen das Wasser versickert. Die getrennte Gebühr soll diese Unterschiede künftig besser berücksichtigen.
Für die Ermittlung der Flächen werden zunächst vorhandene Luftbilder ausgewertet. Anschließend erhalten die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer Selbstauskunftsunterlagen. Darin können sie prüfen, ob die ermittelten Flächen richtig sind und ob von diesen Flächen überhaupt Regenwasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung gelangt. Sofern Regenwasser teilweise auf den Flächen versickern kann, zum Beispiel bei offen verfugten Pflasterflächen, können die Eigentümerinnen und Eigentümer dies über die Angabe der Belagsart mitteilen. Dies kann sich gebührenmindernd auswirken. Auch Zisternen oder Versickerungsanlagen können angegeben werden, da sie sich ebenfalls gebührenmindernd auswirken können.
Wichtig ist: Derzeit müssen Bürgerinnen und Bürger noch nichts veranlassen. Die Gemeinde wird rechtzeitig über die nächsten Schritte informieren. Erst wenn die Selbstauskunftsunterlagen verschickt werden, besteht konkreter Handlungsbedarf.
Die Gemeinde Baar wird das Verfahren transparent begleiten und die Bürgerinnen und Bürger im weiteren Verlauf erneut informieren.
Roman Pekis
Erster Bürgermeister






