Glasfaserausbau für den Markt Pöttmes und Gemeinde Baar (Schwaben)
Bürgerversammlung für Pöttmes und Baar am Dienstag, den 16.05.2023 um 19.00 Uhr im Rathaus Pöttmes
Nachdem die UGG (Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co.KG) den Glasfaserausbau für den Markt Pöttmes und die Gemeinde Baar (Schwaben) am 17.01.2023 zunächst auf Eis legte, haben beide Gemeinden inzwischen die Kooperationsvereinbarung mit der UGG aufgekündigt.
Währenddessen ist es gelungen, mit der Fa. DSLmobil GmbH einen starken Partner an die Seite zu bekommen, der es den Gemeinden ermöglicht, das Projekt zum Glasfaserausbau nahtlos fortzuführen, um die Bürger beider Gemeinden schnell und effizient mit leistungsfähiger Glasfaser zu versorgen. Herr Korber, Geschäftsführer der Fa. DSLmobil GmbH, bot beiden Gemeinden einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in Teilbereichen der Gemeindegebiete an, wodurch ca. 70% der Einwohner via FTTB (Fiber to the building) erschlossen werden können. Die verbleibenden 30% werden die beiden Gemeinden mit Landesfördermitteln über die Bayerische Gigabitrichtlinie erschließen.
Am 30.03.2023 wurde mit den Bürgermeistern beider Gemeinden und Herrn Korber eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet und damit der Startschuss für das Projekt gegeben.
Start der Vorvermarktung im Mai 2023
Bereits im Mai 2023 soll die Vorvermarktung starten. Alle Grundstückseigentümer im Bereich des eigenwirtschaftlichen Ausbaugebiets werden kontaktiert und erhalten ein schriftliches Angebot der Fa. DSLmobil GmbH. Es ist geplant, den geförderten Ausbau parallel zum eigenwirtschaftlichen stattfinden zu lassen, sodass auch die Außenlagen nicht unnötig lange auf die Erschließung warten müssen. Der Beginn der Tiefbauarbeiten ist für Anfang 2024 geplant.
Bürgerversammlung am 16.05.2023
Interessierte Bürger/innen des Marktes Pöttmes und der Gemeinde Baar (Schwaben) können sich im Rahmen einer Bürgerversammlung am
- Dienstag, den 16.05.2023 um 19:00 Uhr Rathaus Pöttmes, Kultur- & Sitzungssaal, Marktplatz 18, 86554 Pöttmes
zum Glasfaserausbau informieren.
Über DSLmobil
Kontakt:
Sollten Bürger/innen vorab Fragen haben, können sie sich jederzeit direkt an die Fa. DSLmobil GmbH wenden:
Telefonnummer: 0906 204311-0
Faxnummer: 0906 204311-99
info(@)dslmobil.de
Über DSLmobil:
Die DSLmobil GmbH hat ihren Sitz in Asbach-Bäumenheim und ist der bekannte und regionale Netzbetreiber in Pöttmes und Baar (Schwaben), der seit mehr als 15 Jahren am Markt aktiv ist. DSLmobil versorgt aktuell bereits ca. 70% des Gemeindegebietes und nahezu 100% der Ortsteile via VDSL Technik, in Teilbereichen ergänzend oder zusätzlich mittels FTTB.
Durch umfangreiche bereits vorhandene Infrastruktur können viele Gebäude bereits jetzt einen direkten Glasfaseranschluss nutzen oder diesen kurzfristig erhalten. Es bestehen bereits Glasfaserverbindungen im kompletten Gemeindegebiet, als auch in allen Ortsteilen. Dies wird ergänzt durch aktive Technikstandorte in allen Ortsteilen.
Dadurch ist DSLmobil in der einmaligen Lage einen FTTB Ausbau im angedachten Ausbaugebiet ohne neue Überlandstrecken und Technikstandortedarzustellen.
Das Versorgungsgebiet im Markt Pöttmes und der Gemeinde Baar (Schwaben) ist redundantan das Backbone angebunden und daher hochverfügbar.
FTTB (Fiber to the building)
bedeutet, dass bei diesem Netzwerk die Glasfaser direkt bis ins Gebäude gelegt wird. Entfernungen zu Verteilungskästen, Wetter- oder klimatische Bedingungen spielen dabei entgegen bspw. einer DSL-Leitung (Kupferleitung) keine Rolle mehr. Dieser Umstand macht Internetgeschwindigkeiten von bis zu 1.000 Mbit/s spielend möglich. Zudem bleibt der Anschluss jederzeit modifizierbar, sorgt für die Wertsteigerung der eigenen vier Wände und ist dank FTTB-Technologie selbst in 50 Jahren immer noch auf dem neuesten Stand.
Zum Bauverfahren
Das FTTB-Zugangsnetz von DSLmobil ist so konzipiert, dass alle Kabel und Leerrohre vollständig erdverlegt sind, vom Verteiler bis zum Haus der Kund/innen. Die Verlegung erfolgt im konventionellen Tiefbau, dies bedeutet kein Verlegen in Mindertiefen. In enger und frühzeitiger Absprache mit der Kommune, sowie dem Bauamt sollen nur solche Maßnahmen ergriffen werden, die den baulichen Eingriff minimal halten und einen geordneten Ablauf innerhalb der Gemeinde weiterhin gewährleisten.