Wiederbelebung Kleine Paar
Artenreichster Lebensraum im Gemeindegebiet Baar (Schwaben)
Der Gemeinde Baar (Schwaben) obliegt die Unterhaltung von ca. 10,1 km Gewässer dritter Ordnung (3,3 km Zellerbächlein, 2 km Wiesenbach, 4,8 km Kleine Paar). Dadurch hat die Gemeinde Baar ca. 55.500 m² Gewässer mit Uferstreifen im Eigentum. Die Fließgewässer bilden als zusammenhängende Lebensader im Gemeindegebiet Baar den artenreichsten Lebensraum (Wiese, Feuchtwiese, Schilfzonen, Gehölze, Gewässer).
Am 22.12.2000 trat die europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) in Kraft. Die WRRL schafft einen Ordnungsrahmen für die wasserpolitischen Maßnahmen in der europäischen Union. Die WRRL wurde im Wesentlichen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie zum Teil im Bayerische Wassergesetz (BayWG) in nationales Recht umgesetzt.
Übergeordnetes Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Das übergeordnete Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist die Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Dieser Ordnungsrahmen soll unter anderem folgenden Zwecken dienen:
- Vermeidung einer Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf ihren Wasserhaushalt.
- Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung.
- Anstreben eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung der aquatischen Umwelt.
- Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers und Verhinderung einer weiteren Verschmutzung.
- Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren.
Dieses übergeordnete Ziel wird mit den Umweltzielen für Oberflächengewässer, Grundwasser und Schutzgebiete konkretisiert. Diese Umweltziele bilden die zentrale Vorgabe für die Gewässerbewirtschaftung nach den Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie. Bäche, Flüsse, Seen und das Grundwasser sollen demnach generell einen "guten Zustand" aufweisen und, wenn dies noch nicht der Fall ist, diesen Zustand sehr rasch erreichen.
Vorgehensweise bei der Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
Die Vorgehensweise bei der Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme richtet sich nach einem system-analytischen Ansatz zur Lösung von Umweltproblemen. Danach wird mit der Analyse der sozioökonomischen und klimatischen Rahmenbedingungen begonnen, die als treibende Kräfte durch ihre Einflüsse Druck auf die Ressource Wasser ausüben und diese belasten. Zu diesen Belastungen zählen z. B. morphologische Änderungen am Gewässer, Belastungen mit Schad- und Nährstoffen aus Punktquellen oder diffusen Quellen sowie Wasserentnahmen. Die Belastungen verändern den chemischen, ökologischen und mengenmäßigen Zustand der Gewässer maßgeblich. Das hat wiederum Auswirkungen z. B. auf die Lebensbedingungen in aquatischen Ökosystemen und den Wasserhaushalt. Als Reaktion auf diese Auswirkungen werden Maßnahmen zur Entlastung und Anpassung geplant und umgesetzt. Die Maßnahmen können prinzipiell bei allen Gliedern der Kausalketten ansetzen. Damit verankert die WRRL ein integriertes Flussgebietsmanagement, das sowohl naturwissenschaftliche als auch sozioökonomische Aspekte berücksichtigt.
Ein Gewässer gilt als ökologisch intakt, wenn die Wasserqualität gut und seine Struktur möglichst natürlich ist. Um den ökologischen Gewässerzustand nach den Vorgaben der WRRL umfassend zu bewerten, müssen neben den Einträgen von organischen Stoffen auch Nähr- und Schadstoffeinträge sowie Veränderungen der Gewässerstruktur bewertet werden. Zu diesem Zweck untersucht man wirbellose Kleintiere des Gewässergrundes sowie Algen, Wasserpflanzen und Fische. Zudem wird eine Vielzahl von Stoffen mit chemisch-analytischen Verfahren gemessen. Dazu gehören Metalle, Pestizide und weitere Chemikalien, insgesamt 50 Stoffe und Stoffgruppen, die den chemischen Zustand des Gewässers definieren.
Komponenten und Kriterien zur unterstützenden Bewertung
Zur unterstützenden Bewertung sind folgende morphologische Komponenten und Kriterien der biologischen Qualitätskomponenten (Makrozoobenthos, die Fische und die Pflanzen-Makrophyten & Phytobenthos) heranzuziehen:
- Tiefen- und Breitenvariation: Variationen von Breite und Tiefe
- Struktur und Substrat des Flussbetts: Laufentwicklung, Strömungsgeschwindigkeiten, Substratbedingungen
- Struktur der Uferzone: Struktur und Bedingungen der Uferbereiche
- Abfluss und Abflussdynamik: Menge und Dynamik der Strömung
- Verbindung zu Grundwasserkörpern
- Sedimentdurchgängigkeit: ein gewässertypspezifischer Transport von Geschiebe und Schwebstoffen (Sediment
Außerdem werden chemisch, physikalische Qualitätskomponenten sowie die flussgebietsspezifischen Schadstoffe unterstützend für die Bewertung nach der WRRL mit hinzugezogen.
Ökologischer Zustand der kleinen Paar
Der ökologische Zustand der Kleinen Paar ist als schlecht einzustufen. Ursache dieses schlechten Zustands sind unter anderem
Begradigung/Uferverbau (Abb 1)
- Verschlechterung der Hydromorphologie, Überschwemmungsgefahr stromabwärts
- Absenkung des Grundwasserspiegels
- Beeinträchtigung des Ökosystems, Zerstörung von Lebensräumen
- Eintiefung des Gewässers
Eintrag von Feinmaterial
- Verschlammung des Gewässers
- hoher Nährstoffeintrag v.a. durch Landwirtschaft
- Zerstörung von Lebensräumen (Gewässersohle)
- Eutrophierung des Gewässers
Mangelnde Durchgängigkeit, Verrohrungen, Einengungen (Abb. 2)
- Beeinträchtigung von Lebensräumen von Fischen und anderen wassergebundenen Organismen, negative Bestandsentwicklung
- Unterbindung von Sedimenttransport, damit einhergehend Verschlammung
- teilweise Rückstau bei Hochwasser
Fehlende Gewässerrandstreifen
- Erhöhter Sediment und Nährstoffeintrag
- Fehlender Gehölzaufwuchs
- geringer Artenreichtum, fehlende Lebensräume
- mangelnder Wasserrückhalt
Fehlende Gehölze
- Verschlammung durch Uferabbrüche
- Höhere Temperaturen durch fehlende Beschattung, dadurch Algenwachstum, Verschlammung
- Fehlende Lebensräume
- Verschlechterung von Wasserrückhalt
Bewirtschaftungsvorgaben
Gemäß § 27 Abs. 1 WHG sind oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird und ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden. Unter „bewirtschaften“ ist vor allem auch der Gewässerunterhalt zu verstehen, der im Falle der Kleinen Paar in der Verantwortung der Gemeinde Baar (Schwaben) liegt (Art. 22 Abs. 1 Nr. 3 BayWG). Unter Unterhaltsmaßnahmen an Gewässern versteht man alle Maßnahmen, die der Pflege und der damit verbundenen Entwicklung des Gewässers dienen. Eine scharfe Abgrenzung zum Gewässerausbau, der i.d.R. einen nicht unerheblichen Eingriff ins Gewässer bedeutet gibt es dabei nicht.
Ergänzend ist zu erwähnen, dass seit 1. August 2019 ein Verbot der garten- und ackerbaulichen Nutzung in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie der fließenden Gewässer besteht (Art. 16 Abs. 1 Nr. 3 BayNatSchG, Gewässerrandstreifen).
Pflegekonzept
Um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, wurde durch den Umweltreferenten ein Pflegekonzept erarbeitet, welches im Rahmen des Gewässerunterhalts umgesetzt wird.
Bereits begonnene Maßnahmen:
- Pflanzung von Gehölzen entlang der Gewässer
- Durchgängigkeit an der Kleinen Paar durch Herstellung von Sohlrampen aus Wasserbausteinen an den Schwellen/Abstürzen
- Extensivierung der Pflege der Gewässerrandstreifen wo möglich
- Einbau von Struktur (Totholz, Wasserbausteine)
- Einbringung von Kies
- Erlebbarkeit für Bevölkerung steigern
Geplante Maßnahmen
- Retentionsraum schaffen (Hochwasserschutz)
- Durchgängigkeit herstellen an Zellerbächlein und Wiesenbach
- Umweltbildung (Gewässer näherbringen)
Übersicht über bereits umgesetzte Maßnahmen im Projekt „Wiederbelebung Kleine Paar“ (Baar, Holzheim)
- Umgebaute Sohlschwellen: 7 Stück (Kleine Paar)
- Struktureinbau: ca. 800 m Buhnen
- Pflanzung Gehölze: 70 Schwarzpappeln + 50 Weiden
- Versteinung entfernt ca. 10 m, Mündung Wiesebach
- Sitzplatz aufgewertet, bei Feuerwehrhaus
Fotos: Matthias Schlicker