Aktuelles aus Baar: Gemeinde Baar

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Ausbau und Umgestaltung der Zeller Straße im Ortsteil Oberbaar

Artikel vom 24.05.2023

2 Bauabschnitt: Bauzeit Juli 2023 bis Mai 2024

Allgemeine Anliegerinformation

Ziel dieser Maßnahme ist neben der Kanalsanierung, der Erneuerung der Wasserversorgung und einer leistungsfähigeren Breitbandversorgung eine Aufwertung und Steigerung der Aufenthaltsqualität in der gesamten Zeller Straße durch Optimierung der Verkehrsführung und Pflasterung der Gehwege.

Mit Baustart ab dem 10. Juli 2023 ist der östliche Bereich der Zeller Straße zwischen der Brücke über die Kleine Paar (Schulstraße) und dem Ortsausgang in Richtung Lechlingszell (Bauhof) vollständig gesperrt. Wir bitten Sie, den Bereich großräumig zu umfahren, um zu den gewünschten Zielen zu gelangen.

Während der gesamten Dauer der Baumaßnahme unterliegt die Zeller Straße ab der Brücke über die Kleine Paar bis zum östlichen Ortsausgang Richtung Lechlingszell einer Vollsperrung. Für den Austausch der Wasser- und Kanalleitungen ist es erforderlich, diese tageweise außer Betrieb zu nehmen. Die zuständigen Versorger werden Sie rechtzeitig dazu informieren.

Für private und gewerbliche Anlieger der östlichen Zeller Straße entfallen für die Dauer der Baumaßnahme die öffentlichen Stellplätze und auch private Zufahrten sind nicht durchgängig erreichbar. Während der gesamten Bauzeit ist die Zufahrt zu Ihrem Grundstück nur eingeschränkt möglich. Wir bitten Sie – nach Möglichkeit – Ihr Fahrzeug in diesem Zeitraum außerhalb des Baustellenbereiches zu parken.

Ver- und Entsorgung sowie Alternativen für Anlieger
Je nach Bauphase werden alternative Standorte für die Mülltonnen bekanntgegeben, um die Müllentsorgung zu gewährleisten. Die Versorgung durch Essen auf Rädern oder mit Krankentransporten wird auch während jeder Bauphase ermöglicht. Die Baustellenleitung koordiniert dies direkt vor Ort. Teilen Sie den evtl. Bedarf bitte direkt der Baustellenleitung mit.

Infos für Eigentümer
Im Rahmen der Straßenbauarbeiten wird ein Zeitfenster von etwa vier Wochen vorgesehen, in welchem private Eigentümer ihre bis dahin teilweise freiliegenden Keller, Fassaden bzw. Grundstückseinfassungen bearbeiten können. Durch die allgemeinen Umbaumaßnahmen entsteht ein Synergieeffekt, da für renovierungsinteressierte Eigentümer die Kosten sinken, wenn ein Großteil der Erdarbeiten entfällt.

Pöttmes, 15.05.2023
Gemeinde Baar (Schwaben)

Roman Pekis
Erster Bürgermeister