Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Eingliederungszuschuss, Beantragung beim Jobcenter

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Menschen einstellen, die zu Beginn der Beschäftigung noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen, können Sie Zuschüsse zu den Lohnkosten beantragen.

Ein Eingliederungszuschuss kann gezahlt werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer, den Sie einstellen möchten, zu Beginn der Beschäftigung noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen kann. Zum Beispiel, weil die Person noch nicht über die notwendigen beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die für die Arbeit gebraucht werden und deshalb die Einarbeitungszeit länger dauert als üblich. Eine betriebsübliche Einarbeitung kann jedoch nicht gefördert werden.

Die Förderhöhe und die Dauer der Förderung hängen vom Einzelfall ab. Die Regelförderung ist auf maximal 12 Monate und 50 Prozent des Arbeitsentgelts begrenzt. Für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel ältere oder behinderte Menschen) ist eine längere oder höhere Förderung möglich.

Der Eingliederungszuschuss wird monatlich nachträglich als Zuschuss zu den Lohnkosten gezahlt. Dabei wird in der Regel das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das Sie tatsächlich zahlen. Ihr Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird in pauschalierter Form berücksichtigt.

Der Eingliederungszuschuss wird nur dann gezahlt, wenn er zur beruflichen Eingliederung der Person notwendig ist. Einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss haben Sie nicht.

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten. Eine Förderung ist auch dann nicht möglich, wenn Sie jemanden einstellen möchten, der in den letzten 4 Jahren mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.

  • Sie wollen eine schwer in den Arbeitsmarkt zu vermittelnde Person beschäftigen.
  • Bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ist anfänglich eine geringere Leistung als üblich zu erwarten.
  • Der finanzielle Ausgleich durch den Eingliederungszuschuss ist notwendig, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer dauerhaft beruflich einzugliedern.

Sie können den Eingliederungszuschuss im Online-Verfahren oder per Post beantragen.

Wenn Sie den Antrag per Post einreichen möchten:

  • Setzen Sie sich mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner des Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters in Verbindung. Dort erhalten Sie die Formulare zum Ausfüllen und Hinweise zum Antragsverfahren.
    • Wenn Sie bisher noch keinen persönlichen Ansprechpartner haben, wenden Sie sich bitte an die gebührenfreie Arbeitgeber-Hotline 0800 4555520.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn bei dem Jobcenter ein.
  • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen online oder nachträglich per Post ein.
  • Sie bekommen dann per Post einen Bescheid vom Jobcenter.

Wenn Sie den Antrag im Online-Verfahren einreichen möchten:

  • Registrieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit als Unternehmen.
  • Rufen Sie das Online-Portal „eServices“ der Bundesagentur für Arbeit auf und folgen Sie den Anweisungen.
  • Sie können den Antrag direkt online ausfüllen.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Antragsverfahren.
Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen)

Wenn Sie den Antrag im Online-Verfahren einreichen möchten:

  • Registrieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit als Unternehmen.
  • Rufen Sie das Online-Portal "eServices" der Bundesagentur für Arbeit auf und folgen Sie den Anweisungen.
  • Sie können den Antrag direkt online ausfüllen.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Antragsverfahren.

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.

Es fallen keine Kosten an.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Ausgefüllter Fragebogen zur Prüfung der Fördervoraussetzungen 
    • Antragsformular
    • Arbeitsvertrag

  • § 16 Absatz 1 Nummer 5 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
  • §§ 88 bis 92 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

Jobcenter Wittelsbacher Land

AdresseJobcenter Wittelsbacher Land
Hauptstr. 2
86551 Aichach
+49 8251 8776-53+49 8251 8776-53
+49 8251 8776-45+49 8251 8776-45

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)