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Arbeitszeit, Beantragung einer längeren täglichen Arbeitszeit für kontinuierliche Schichtbetriebe, Bau- und Montagestellen

Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen längere tägliche Arbeitszeiten für Mitarbeitende in kontinuierlichen Schichtbetrieben, Bau- und Montagestellen beantragen.

Die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf maximal 10 Stunden begrenzt. Für folgende Fälle kann ein Antrag auf längere tägliche Arbeitszeiten für Arbeitnehmer gestellt werden, sofern diesbezüglich nicht bereits tarifliche Regelungen für das Unternehmen gelten:

  • kontinuierliche Schichtbetriebe zur Erreichung zusätzlicher Freischichten
  • Bau- und Montagestellen

Unter "kontinuierlichen Schichtbetrieben" sind solche Betriebe zu verstehen, in denen in Wechselschichten rund um die Uhr gearbeitet wird. Wesentlich ist, dass Schichtarbeit kontinuierlich geleistet wird, d. h., dass der gesamte Zeitraum mehrerer aufeinander folgender Werktage bzw. Arbeitstage (teilkontinuierlich) oder sogar aller Wochentage (vollkontinuierlich) für Schichtarbeit genutzt wird.

Kontinuierliche Schichtbetriebe

  • Von Seiten des Antragstellers liegt keine tarifliche Ausnahmeregelung bzgl. verlängerter Arbeitszeiten vor.
  • Es müssen zusätzliche Freischichten für die betroffenen Beschäftigten entstehen.
    Zusätzliche Freischichten sind nur solche, die abweichend von der regelhaften Arbeitszeitgestaltung im Betrieb entstehen. Den Beschäftigten müssen durch die Veränderung der Arbeitszeit mehr freie Arbeitstage zur Verfügung stehen als dies nach der üblichen Arbeitszeitplanung im Betrieb der Fall wäre.
  • Im Antrag sind Ausgleichsmaßnahmen zur gesundheitlich höheren Belastung bei längeren täglichen Arbeitszeiten darzustellen.
  • Es wurde eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz durchgeführt. Hierbei wurden insbesondere die Gefährdungen und Belastungen, die sich durch die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ergeben, berücksichtigt:
    • Gefährdungen durch schwere körperliche Arbeit, Gefahrstoffe, Lärm, Strahlung etc.,
    • Gefährdungen durch besonders belastende Tätigkeiten, z. B. mit hohen psychischen Belastungen, besonderen Unfallgefahren, Lenkzeiten etc.,
    • Belastungen durch die Länge der Arbeitszeit, Schichtarbeit, Ruhepausen, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und ggf. Sonn- und Feiertagsarbeit.
  • Stellungnahmen der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie des betreuenden Betriebsarztes, die auf die antragsspezifisch konkrete betriebliche Situation eingehen, wurden vom Antragsteller vorgelegt. Sich daraus ergebende Erkenntnisse, die zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten fordern, sind vom Antragsteller umgesetzt.

Bau- und Montagestellen

  • Von Seiten des Antragstellers liegt keine tarifliche Ausnahmeregelung bzgl. verlängerter Arbeitszeiten vor.
  • Die Bau- oder Montagestellen liegen so weit vom Betriebssitz entfernt, dass
    eine tägliche Rückkehr zum Betriebssitz weder wirtschaftlich noch den Beschäftigten zuzumuten ist.
  • In der Ermessensentscheidung ist besonders zu berücksichtigen, ob durch die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit längere zusammenhängende Freizeitblöcke für die Beschäftigten an ihrem Wohnort entstehen. Ein entsprechender Antrag sollte nicht ausschließlich aus betrieblichen Gründen erfolgen.
  • Es wurde eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz durchgeführt. Hierbei sind insbesondere die Gefährdungen und Belastungen, die sich durch die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ergeben, berücksichtigt worden:
    • Gefährdungen durch schwere körperliche Arbeit, Gefahrstoffe, Lärm, Strahlung etc.,
    • Gefährdungen durch besonders belastende Tätigkeiten z. B. mit hohen psychischen Belastungen, besonderen Unfallgefahren, Lenkzeiten etc.,
    • Belastungen durch die Länge der Arbeitszeit, Schichtarbeit, Ruhepausen, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und ggf. Sonn- und Feiertagsarbeit.
  • Stellungnahmen der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie des betreuenden Betriebsarztes, die auf die antragsspezifische konkrete betriebliche Situation eingehen, wurden vom Antragsteller vorgelegt. Sich daraus ergebende Erkenntnisse, die zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten fordern, sind vom Antragsteller umgesetzt.

  • Einen Antrag kann das Unternehmen im schriftlichen Verfahren oder online stellen.
  • Neben den erforderlichen Unterlagen sind folgende Angaben erforderlich:
    • Antragsteller (hier: Unternehmen),
    • Anzahl der betroffenen Beschäftigten,
    • Beschäftigungsort, verantwortliche Person(en) im Betrieb bzw. auf der Baustelle,
    • Zeitraum bzw. Dauer der Arbeitszeitverlängerung,
    • konkrete Angaben zu den geplanten Arbeits- und Pausenzeiten
    • Angabe zur arbeitsmedizinischen Betreuung
  • Sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt, erhält der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid.
  • Sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht erfüllt, erhält der Antragsteller die Möglichkeit, den Antrag zurückzunehmen. Wird der Antrag nicht zurückgenommen, so erhält der Antragsteller einen Ablehnungsbescheid. Die Kosten für den Ablehnungsbescheid werden anhand des Kostenverzeichnisses berechnet.
  • Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, wird der Antragsteller von der zuständigen Behörde kontaktiert.

Elektronische Einreichung

  • Der Antrag kann unter Verwendung des Online-Verfahrens digital an die zuständige Behörde übermittelt werden.
  • Die Anlagen werden in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.

Schriftliche Einreichung

  • Der formlose Antrag kann mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Behörde übermittelt werden.
  • In Fällen von kontinuierlichen Schichtbetrieben und von Bau- und Montagebetrieben ist das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Sitz hat bzw. wenn kein Firmensitz in Deutschland besteht, ist das Gewerbeaufsichtsamt, in dessen Aufsichtsbezirk sich der Beschäftigungsort befindet, an dem gearbeitet werden soll, zuständig.

keine

Kostenrahmen: 50 bis 10.000 EUR
Die Kosten hängen von der Dauer der Genehmigung und von der Anzahl der betroffenen Personen ab.

In der Regel ein bis vier Wochen ab Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen.

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Nachweise, aus welchen schlüssig erkennbar ist, dass die Voraussetzungen für den Antrag erfüllt sind
    • auf Verlangen der zuständigen Behörde: Ergebnis der aktuellen Gefährdungsbeurteilung, welches insbesondere auf die zusätzlichen Gefährdungen durch die Arbeitszeitverlängerung eingeht
    • Übersicht über die Anzahl der betroffenen Beschäftigten
    • Stellungnahme des Betriebsarztes zur Auswirkung der verlängerten Arbeitszeiten
    • Stellungnahme der Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Auswirkung der verlängerten Arbeitszeiten
    • gegebenenfalls Stellungnahme des Betriebsrats, Personalrats oder der Mitarbeitervertretung

  • § 15 Absatz 1 Nr. 1 a, b, 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Regierung von Schwaben

AdresseRegierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
+49 821 327-01+49 821 327-01
+49 821 327-2289+49 821 327-2289

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)