Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Tierhaltungskennzeichnung, Beantragung der Verlängerung der Genehmigung für die freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel

Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands frisches Schweinefleisch im Inland für den Endverbrauch abgeben, können Sie die Produkte mit der Haltungsform der Tiere kennzeichnen. Die Genehmigung dazu müssen Sie nach 2 Jahren verlängern lassen.

Tierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat hat, können Sie die freiwillige Kennzeichnung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Wenn Sie bereits eine Genehmigung erhalten haben, können Sie diese nach 2 Jahren für jeweils 2 weitere Jahre verlängern lassen.

Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.

  • Sie haben als Lebensmittelunternehmen den Firmensitz im Ausland.
  • Sie geben Lebensmittel tierischen Ursprungs in Deutschland für den Endverbrauch ab.
  • Die Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werden, wurden während des maßgeblichen Haltungsabschnitts im Ausland gehalten, geschlachtet oder zerlegt oder das Lebensmittel wurde im Ausland hergestellt oder behandelt.
  • Ihnen wurde bereits eine Genehmigung auf Kennzeichnung von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erteilt.
  • Die bereits erteilte Genehmigung ist noch gültig.

Ebenso wie die Genehmigung kann auch die Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung online über das Kontaktformular oder schriftlich per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.

  • Öffnen Sie das Antragsformular.
  • Sie können das Formular digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
  • Wenn Sie das Formular digital bearbeiten, müssen Sie es nicht handschriftlich unterschreiben.

Antrag per Post:

  • Sie drucken, wenn noch nicht geschehen, das Formular aus und senden es mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen an das BLE.

Antrag online über das Kontaktformular:

  • Sie speichern den ausgefüllten Antrag als PDF.
  • Sie benennen die Dateien mit Unterlagen nach ihrem Inhalt.
  • Sie öffnen das Kontaktformular des BLE in der gewünschten Sprache.
  • Geben Sie alle notwendigen Angaben im Kontaktformular ein. Als Art des Anliegens wählen Sie "Antrag" aus.
  • Geben Sie im Feld "Betreff" als Grund für die Mitteilung "Antrag auf Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der freiwilligen Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs" an.
  • Benennen Sie im Feld "Ihre Nachricht" die Anzahl der angehängten Dateien und nummerieren Sie diese im besten Fall, damit sie besser zugeordnet werden können.
  • Bis zu 10 Anlagen mit maximal 10 MB sind möglich. Sollte es sich um mehr Dateien mit mehr MB handeln, füllen Sie das Kontaktformular erneut aus.
  • Sie laden das Dokument mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen hoch.

Die BLE prüft den Antrag und nimmt bei Unklarheiten, fehlenden Informationen oder Nachweisen Kontakt mit Ihnen auf.

Sind die Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie per Post einen auf 2 Jahre befristeten Genehmigungsbescheid.

Die Genehmigung wird jeweils für 2 Jahre verlängert.

Es fallen keine Gebühren an.

Ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der Genehmigung eingereicht werden, damit Sie keine neue Genehmigung beantragen müssen und die BLE Ihnen vor Ablauf der Befristung das Ergebnis mitteilen kann. (2 Monate)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag auf Genehmigung
    • Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen der Haltungsform in den einzelnen Haltungseinrichtungen, zum Beispiel:
      • amtliche Bescheinigungen
      • Teilnahme an einem staatlichen Tierwohllabel
      • Bescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen
    • Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen innerhalb der Lieferkette

  • § 22 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
  • § 23 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

AdresseBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
+49 228 996845-0+49 228 996845-0
+49 228 996845-3444+49 228 996845-3444

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe BayernPortal)