Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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Bauland, Bereitstellung durch Gemeinde

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

  • Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes

Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes - Baar

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Pöttmes
Marktplatz 18
86554 Pöttmes
+49 8253 9998-0+49 8253 9998-0
+49 8253 9998-500+49 8253 9998-500

Verwaltungsgemeinschaft PöttmesOrt
Marktplatz 18
86554 Pöttmes

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