Gemeindeeigene Gegenstände, Verleih
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.
Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
- Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes
Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes - Baar
AdresseVerwaltungsgemeinschaft Pöttmes
Marktplatz 18
86554 Pöttmes
+49 8253 9998-0+49 8253 9998-0
+49 8253 9998-500+49 8253 9998-500
Verwaltungsgemeinschaft PöttmesOrt
Marktplatz 18
86554 Pöttmes
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