Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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  • Google Ireland Limited
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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Fach- und Dienstaufsicht, Staatsanwaltschaften

Im Rahmen der ihr obliegenden Fach- und Dienstaufsicht überprüft die Generalstaatsanwaltschaft im Interesse einer einheitlichen und gleichmäßigen Rechtsanwendung sowohl Rechtmäßigkeit als auch Zweckmäßigkeit des Handelns aller Bediensteten der Staatsanwaltschaften ihres Bezirks.

Dies geschieht im Wege der Entscheidung über Beschwerden gegen die von den Staatsanwaltschaften verfügten Einstellungen von Ermittlungsverfahren, aber auch über sonstige Dienstaufsichtsbeschwerden. Zur Wirksamkeit der Dienstaufsicht tragen überdies gemeinsame Dienstbesprechungen, Berichte der Behördenleiter und Geschäftsprüfungen, aber auch der ständige direkte Kontakt zwischen dem Generalstaatsanwalt einschließlich seiner Mitarbeiter und den Staatsanwaltschaften bei:

  • Die Generalstaatsanwaltschaft entscheidet über Beschwerden gegen Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaften.
  • Mit Dienstaufsichtsbeschwerden wegen eines dienstlichen Fehlverhaltens von Staatsanwälten wird der Generalstaatsanwalt nur befasst, wenn die diesbezügliche Entscheidung des unmittelbaren Dienstvorgesetzten, also des Leitenden Oberstaatsanwalts, angegriffen wird.
  • Die Staatsanwaltschaften sind gehalten, die Generalstaatsanwaltschaft durch schriftliche Berichte oder mündlich umgehend und laufend über bedeutsame Vorgänge zu unterrichten. In besonderen Fällen wird die Generalstaatsanwaltschaft auch von sich aus Berichte zu einzelnen Vorgängen bei den Staatsanwaltschaften anfordern, um sich frühzeitig einen Überblick über das Geschehen zu verschaffen und gegebenenfalls steuernd eingreifen zu können.
  • Zur Aufsicht gehört auch die Durchführung von Geschäftsprüfungen, die alle 6 Jahre bei den einzelnen Staatsanwaltschaften stattfinden. Dabei werden neben der Durchsicht einzelner Verfahrensvorgänge auch die Organisation der Behörde, die Anwendung von Informationstechnologie und der Einsatz moderner Instrumente der Personalführung und -steuerung überprüft.
  • Der Generalstaatsanwalt ist innerhalb seines Bezirkes zur Entscheidung bzw. Mitwirkung in allen Personalangelegenheiten zuständig und entscheidet eigenständig über die Verteilung von Haushaltsmitteln. Er ist das Bindeglied zwischen den Staatsanwaltschaften des Bezirks und dem Bayerischen Staatsministerium für Justiz.

  • Art. 20 Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (AGGVG)

Generalstaatsanwaltschaft München

AdresseGeneralstaatsanwaltschaft München
Karlstraße 66
80335 München
+49 89 5597-08+49 89 5597-08
+49 9621 96241-0392+49 9621 96241-0392

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)