Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Künstlersozialkasse, Meldung der abgabepflichtigen Entgelte nach Auflösung der Ausgleichsvereinigung

Wenn sich die Ausgleichsvereinigung, in der Sie Mitglied sind, auflöst oder Sie die Ausgleichsvereinigung verlassen, müssen Sie Ihre Pflichten gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) wieder selbst wahrnehmen.

Beschreibung

Eine Ausgleichsvereinigung erfüllt gegenüber der Künstlersozialkasse die Pflichten mehrerer Unternehmen. Insbesondere zahlt die Ausgleichsvereinbarung die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen anstelle der Unternehmen.
Eine Ausgleichsvereinigung, in der Sie Mitglied sind, wird aufgelöst, wenn

  • die Ausgleichsvereinigung oder die KSK die Vereinbarung kündigen oder
  • durch Außerkrafttreten.

Wenn die Ausgleichsvereinigung aufgelöst ist oder Sie Ihre Mitgliedschaft in der Ausgleichsvereinigung beenden, nimmt sie Ihre Rechte und Pflichten gegenüber der KSK nicht mehr wahr.
In diesem Fall meldet sich die KSK bei Ihnen. Sie teilt Ihnen mit, welche Verpflichtungen Sie wieder selbst wahrnehmen müssen:

  • Meldepflichten: Sie müssen die Summe, die Sie im Kalenderjahr an künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Personen gezahlt haben, jährlich mittels Vordruck an die KSK melden. Dies sind die abgabepflichtigen Entgelte.
  • Aufzeichnungspflichten: Sie müssen Aufzeichnungen über die abgabepflichtigen Entgelte führen, die Sie im Kalenderjahr an künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Personen gezahlt haben.  

Darüber hinaus können die KSK oder die Deutsche Rentenversicherung Ihre Meldungen wieder prüfen. Gegebenenfalls erheben sie als Ergebnis einer Prüfung Nachforderungen von Ihnen.
Ansprechpartner für alle Belange der Künstlersozialversicherung ist nicht mehr die Ausgleichsvereinigung sondern die KSK.

Voraussetzungen

  • Die Ausgleichsvereinigung, deren Mitglied Sie sind, wird aufgelöst oder
  • Sie beenden die Mitgliedschaft in der Ausgleichsvereinigung.

Verfahrensablauf

Die Ausgleichsvereinigung informiert Sie über das Ende der Vereinbarung oder die Beendigung der Mitgliedschaft. Anschließend teilt Ihnen die Künstlersozialkasse das weitere Verfahren mit:

  • Sie erhalten ein Schreiben der KSK. Es informiert Sie darüber, dass
    • die Mitgliedschaft in der Ausgleichsvereinigung endet und
    • die jährlichen Meldungen zukünftig wieder direkt durch Sie einzureichen sind.
  • Ende des ersten Jahres nach Beendigung der Ausgleichsvereinbarung: Die KSK übersendet Ihnen den Meldebogen für die abgabepflichtigen Entgelte.
  • Nach Meldung der abgabepflichtigen Entgelte erhalten Sie einen Bescheid von der KSK. Daraus hervor gehen die Höhe
    • der zu zahlenden Künstlersozialabgabe und
    • oder monatlichen Vorauszahlungen.
  • Es besteht die Möglichkeit, bis dahin freiwillige Vorauszahlungen unter Angabe der Abgabenummer zu leisten.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

  • ungefähr 1 Monat

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.

Zuständiges Amt

Künstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Telefonnummer +49 4421 9734051500
Faxnummer +49 4421 7543-5080
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 28.03.2024