Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Mitgliedschaft in der Bayerischen Architektenversorgung, Übermittlung von Informationen

Die Bayerische Architektenversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

Beschreibung

Die Bayerische Architektenversorgung (BArchV) ist zuständig für Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen.

Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.

Die Mitglieder der Bayerische Architektenversorgung erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.

Gehören Sie einer der Architektenkammern in Bayern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz an, beginnt Ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk mit dem Tag Ihrer Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste. Die jeweilige Architektenkammer informiert das Versorgungswerk über Ihre Eintragung.

Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Mitgliedschaftserhebungsbogen Daten übermittelt werden.

Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk besteht über die gesamte Dauer Ihrer Zugehörigkeit in einer dieser Architektenkammern. Folglich endet Ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk erst, wenn Sie keiner dieser Architektenkammern mehr angehören. Zudem können Sie die Mitgliedschaft auf Antrag durch Befreiung beenden, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Voraussetzungen

  • Pflichtmitgliedschaft in einer der Architektenkammern in Bayern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz
  • Keine Berufsunfähigkeit

Besonderheit für Absolventinnen und Absolventen: Für diesen Personenkreis kann die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk bereits ohne Kammerzugehörigkeit beginnen, wenn nachfolgende Mitgliedschaftsvoraussetzungen erfüllt sind:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Studium in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung
  • Ausüben einer praktischen Tätigkeit in der Fachrichtung, die zur Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste in Bayern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz berechtigt
  • Mitteilen dieser Mitgliedschaftsvoraussetzungen

Verfahrensablauf

Nach Eintragung in der Architekten- oder Stadtplanerliste werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die BArchV übermittelt.

Zu Beginn der Mitgliedschaft in der BArchV ist vom neuen Mitglied der Erhebungsbogen auszufüllen und an die BArchV zu senden. Der ausgefüllte Erhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Der Erhebungsbogen wird für weitere mitgliedschaftsrelevante Informationen wie z.B. Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, mögliche Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk des Berufsstands benötigt.

Das Mitglied erhält von der BArchV anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.

Fristen

Für Absolventinnen und Absolventen beginnt die satzungsrechtliche Mitgliedschaft rückwirkend zum Vorliegen der Mitgliedschaftsvoraussetzungen, wenn der Erhebungsbogen innerhalb von drei Monaten danach bei der BArchV eingeht. Sonst mit dem Tag des Eingangs des Erhebungsbogens.

Bearbeitungsdauer

wenige Tage

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über erfolgreichen Studienabschluss in einer der Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur oder Stadtplanung

    Dieser Nachweis in Kopie ist nur bei den Absolventinnen und Absolventen erforderlich.

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Bayerische Versorgungskammer
Denninger Str. 37
81925 München
Telefonnummer +49 89 9235-6
Faxnummer +49 89 9235-8025
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 29.11.2023