Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Auslandsaufenthalt, Inanspruchnahme von Hilfen im Notfall

Deutsche, die während ihres Auslandsaufenthaltes in eine Notsituation geraten, können sich an die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung wenden.

Beschreibung

Deutsche Auslandsvertretungen sind in der Regel Botschaften oder Generalkonsulate. Beispielsweise können sie

  • Ihnen bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen,
  • Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freundinnen und Freunden zu Hause vermitteln,
  • Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen,
    • zum Beispiel Blitzgiro, telegrafische Postüberwei-sung, Western Union Money Transfer oder
    • in Ländern, in denen diese Überweisungswege nicht vorhanden sind, eine Überweisung über die Auslandsvertretung,
  • Ihnen anwaltliche oder ärztliche Hilfe sowie Dolmetsch- oder Übersetzungsdienste vermitteln,
  • Ihnen im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und Ihre Angehörigen unterrichten,
  • veranlassen, dass Sie als Angehöriger vom Tod einer oder eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland erfahren, und Ihnen vor Ort Bestattungsinstitute für die Erledigung der Formalitäten vermitteln,
  • Ihnen bei Vermisstenfällen helfen, zum Beispiel indem sie die Polizei vor Ort einschalten und Sie in Gesprächen mit örtlichen Behörden unterstützen,
  • bei Insolvenz des Reiseveranstalters Hilfestellung leisten,
  • in Krisensituationen und bei Evakuierungen unterstützen.

Die deutschen Vertretungen können Ihnen helfen, wenn anderweitige Hilfe nicht möglich ist. Für Sie bestehen in diesem Fall weitreichende Mitwirkungs- und Darlegungspflichten. Es gilt der Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe". Geleistete finanzielle Hilfe stellt eine Sozialleistung dar, die gebührenpflichtig und rückzahlbar ist.

Voraussetzungen

  • objektive Notlage, aus der sich die betroffene Person nicht selbst und nicht durch Dritte befreien kann
  • deutsche Staatsangehörigkeit der betroffenen Person

Verfahrensablauf

Kontaktieren Sie die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung.

  • Wenn Sie Ihren Pass verloren haben, müssen Sie die Auslandsvertretung persönlich aufsuchen.
  • Bei Notfällen ist es von der Situation abhängig, wie Sie in Kontakt treten.
  • Je nach Anliegen und Notsituation ist es möglich, dass
    • es ein passendes Formular gibt oder ein formloser Antrag ausreicht,
    • die Schriftform erforderlich ist (z.B. unterschriebener Antrag),
    • Sie persönlich erscheinen müssen.

Hinweise

Vor Antritt jeder Auslandsreise sollten Sie klären, ob Sie einen angemessenen Krankenversicherungsschutz haben, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz müssen Sie entsprechende vor Ort anfallende Kosten tragen. Dies kann schnell alle Ersparnisse aufzehren. Diese Kosten können nicht von deutschen Auslandsvertretungen übernommen werden. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass Ihnen die Ausreise verweigert wird, falls Sie beispielsweise Rechnungen im Krankenhaus nicht bezahlen können.

Fristen

Es gibt keine Frist, allerdings ist keine Hilfe für die Vergangenheit möglich.

Bearbeitungsdauer

  • situationsabhängig, notfalls sofort
  • Beispiel: Bei Passverlust dauert die Bearbeitung in der Re-gel einen Werktag.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • bei Passverlust: Verlust- beziehungsweise Diebstahlsanzeige bei der Polizei

Kosten

Konsularische Hilfeleistungen sind gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich im Wesentlichen nach dem Aufwand. Mit Stundensätzen in zwei- bis dreistelligen Eurobeträgen ist zu rechnen. Bitte klären Sie mit der Auslandsvertretung möglicherweise entstehende Kosten ab.

Zuständiges Amt

Auswärtiges Amt (siehe BayernPortal)
Stand: 29.03.2024