Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Lizenzpflichtige Postdienstleistungen, Anmeldung der Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs

Wenn Ihr Unternehmen Postdienstleistungen erbringt, ohne einer Lizenz zu bedürfen, müssen Sie die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs bei der Bundesnetzagentur anzeigen.

Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Postdienstleistungen erbringen, ohne einer Lizenz zu bedürfen, müssen Sie die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs innerhalb eines Monats schriftlich bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzeigen. 

Anzeigepflichtige Tätigkeiten sind:

  • Beförderung oder Annahme/Ausgabe von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
  • Beförderung oder Annahme/Ausgabe von briefkastenfähigen Warensendungen
  • Beförderung oder Annahme/Ausgabe von adressierten Paketen bis 31,5 Kilogramm
  • Beförderung oder Annahme/Ausgabe von Büchern, Katalogen, Zeitungen oder Zeitschriften (soweit sie durch Unternehmen erfolgt, die auch Briefsendungen, briefkastenfähige Warensendungen oder adressierte Pakete bis 31,5 Kilogramm befördern)
  • Beförderung oder Annahme/Ausgabe von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunternehmer) für einen Lizenznehmer
  • Ständig begleitete Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm (Kurierdienst nach Postgesetz)

Auch einzelne Bearbeitungsschritte der Beförderungskette sind als Teile der Beförderungskette anzeigepflichtig. Darunter fallen zum Beispiel die Annahme oder Ausgabe von Postsendungen, die Sortierung, die Weiterleitung, der Transport oder die Auslieferung beziehungsweise Zustellung). Dabei kann es sich um eine Postdienstleistung in einer Filiale, einem Paketshop oder Ähnlichem oder aber um reine Transportdienste handeln.

Voraussetzungen

  • Sie führen Postdienstleistungen gewerbsmäßig durch.
  • Die Postdienstleistung ist nicht lizenzpflichtig. Dies sind:
    • Beförderung oder Annahme / Ausgabe von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm
    • Beförderung oder Annahme / Ausgabe von briefkastenfähigen Warensendungen
    • Beförderung oder Annahme / Ausgabe von adressierten Paketen bis 31,5 Kilogramm
    • Beförderung oder Annahme / Ausgabe von Büchern, Katalogen, Zeitungen oder Zeitschriften (soweit sie durch Unternehmen erfolgt, die auch Briefsendungen, briefkastenfähige Warensendungen oder adressierte Pakete bis 31,5 Kilogramm befördern)
    • Beförderung oder Annahme / Ausgabe von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von bis zu 1.000 Gramm als Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe (Subunternehmer) für einen Lizenznehmer
    • Ständig begleitete Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm (Kurierdienst nach Postgesetz)
       

Verfahrensablauf

Die Anzeige können Sie per Online-Formular oder als ausgefülltes PDF-Formular beziehungsweise in Papierform vornehmen:

Anzeige per Online-Formular:

  • Öffnen Sie die "Anzeige gemäß § 36 Postgesetz/EU-Paketverordnung" als Online-Formular.
  • Folgen Sie allen Schritten und füllen Sie das Formular aus.
  • Fügen Sie die notwendigen Anlagen bei. Sie können die Anlagen als Datei hochladen.
  • Senden Sie die Anzeige elektronisch ab. Eine Kopie der Anzeige mit automatisch erzeugten Unterschriftsblatt erhalten Sie per E-Mail. Bitte senden Sie diese unterschrieben an die Bundesnetzagentur. Wenn Sie eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein qualifiziertes elektronisches Siegel verwenden, entfällt das Unterschriftenblatt.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Anzeige.
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.

Anzeige per ausfüllbarem PDF-Formular beziehungsweise in Papierform:

  • Öffnen Sie die Internetseite der Bundesnetzagentur und laden Sie die "Anzeige gemäß § 36 Postgesetz/EU-Paketverordnung" herunter.
  • Füllen Sie die Anzeige aus. Sie können diese direkt am Computer ausfüllen. 
  • Drucken Sie die ausgefüllte Anzeige aus, unterschreiben Sie sie und senden Sie sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Bundesnetzagentur. Sie können die Anzeige per E-Mail, Fax oder Brief an die Bundesnetzagentur senden.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.

Fristen

Sie müssen die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs innerhalb von 1 Monat der Bundesnetzagentur anzeigen. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen, sie ist abhängig vom Anzeigenaufkommen und dem Vorhandensein aller notwendigen Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Gewerbeanmeldung (bei Neuanzeigen)
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Postdienstleistungsunternehmen gemäß den europarechtlichen Bestimmungen 

Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefonnummer +49 228 14-0
Faxnummer +49 228 14-8872
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 29.03.2024