Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Internet-, Mobilfunk- oder Festnetzanbieter, Einreichung von Beschwerde oder Übermittlung einer Anfrage

Als Kunde oder Kundin eines Internet-, Mobilfunk- oder Festnetz-Anbieters können Sie sich bei der Bundesnetzagentur über Ihre Rechte informieren sowie Anfragen und Beschwerden einreichen.

Beschreibung

Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass Telekommunikationsunternehmen die Regelungen zum Kundenschutz einhalten, die im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgelegt sind.

Haben Sie ein Anliegen rund um Ihren Internet-, Mobilfunk- oder Festnetzanschluss, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die Bundesnetzagentur

  • informiert Sie über Ihre Rechte als Kundin oder Kunde und
  • unterstützt Sie in bestimmten Einzelfällen bei der Klärung Ihres Anliegens gegenüber Telekommunikationsunternehmen.

Dazu können Sie eine Beschwerde oder eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur einreichen. Die Bundesnetzagentur prüft dann Ihr Anliegen.

Die Bundesnetzagentur kann Sie zum Beispiel unterstützen

  • bei Problemen im Rahmen eines Anbieterwechsels, etwa einer unterbrochenen Versorgung oder
  • bei Problemen mit einem Umzug Ihres Anschlusses oder
  • bei Fragen der Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten. Zur Grundversorgung gehört, dass Sie Anspruch auf einen Festnetzanschluss haben.

In bestimmten Fällen kann die Bundesnetzagentur auch Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Vertrag klären, zum Beispiel zur Vertragstransparenz, zu Inhalten einer Rechnung oder eines Einzelverbindungsnachweises.

Voraussetzungen

  • Sie sind Kunde eines Telekommunikationsunternehmens und

  • Ihr Anliegen betrifft

    • Regelungen zum Kundenschutz des Telekommunikationsgesetzes (TKG) oder
    • die Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten oder
    • andere Vorschriften der Europäischen Union zum Roaming, zu europäischen Auslandsgesprächen und SMS oder zur Netzneutralität.
  • bei einem Anbieterwechsel: Ihre Versorgung wurde ungewollt unterbrochen oder eine Unterbrechung droht für länger als einen Tag.

Verfahrensablauf

Anfragen oder Beschwerden können Sie online, elektronisch oder schriftlich einreichen. Bitte nutzen Sie vorzugsweise das Online-Kontaktformular.

Um Ihre Anfrage oder Beschwerde online einzureichen:

  • Wählen Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur das Thema aus, welches zu Ihrem Anliegen passt.

  • Füllen Sie das Kontaktformular vollständig aus:

    • Geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an. Informationen zu Ihrem Anliegen erhalten Sie an diese E-Mail-Adresse.
    • Fügen Sie sachdienliche Unterlagen als Anlage bei, zum Beispiel Ihre Schreiben mit den Anbietern. Fassen Sie diese nach Möglichkeit bitte in einer PDF-Datei zusammen.
    • Geben Sie uns Ihr Einverständnis zur Weiterleitung Ihres Anliegens an betroffene Unternehmen für eine zweckgebundene Klärung des Sachverhaltes.
  • Die Bundesnetzagentur prüft, ob Eingriffs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten bestehen

  • Wenn ja, wendet sich die Bundesnetzagentur mit dem Sachverhalt in der Regel an die beteiligten Unternehmen.

  • Sie erhalten eine Antwort der Bundesnetzagentur zu Ihrer Anfrage oder Beschwerde, in der Regel per E-Mail oder per Post.

Wenn Sie Ihre Anfrage oder Beschwerde per De-Mail, E-Mail oder per Post einreichen wollen:

  • Nutzen Sie bitte das dafür bereitgestellte PDF-Formblatt und füllen Sie dieses aus. Hinweis: Die ergänzenden Erläuterungen aus dem Online-Kontaktformular stehen Ihnen hierbei nicht zur Verfügung
  • Senden Sie Ihre Anfrage oder Beschwerde an die angegebenen Adressen der Bundesnetzagentur.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind dieselben wie beim Online-Verfahren.

Fristen

Für das Einreichen von Anfragen oder Beschwerden gibt es keine Frist.

Bei Rechnungsfragen beachten Sie bitte die in Ihrer Rechnung genannte Beanstandungsfrist von 8 Wochen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, Beanstandungen an den Anbieter per Einschreiben zu schicken.

Bearbeitungsdauer

Bei einer Versorgungsunterbrechung im Zuge eines Anbieterwechsels prüft die Bundesnetzagentur Ihr Anliegen innerhalb einer kurzen Frist, in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Arbeitstagen.

Für andere Anliegen kann die Bearbeitungsdauer je nach Sachgebiet 2 bis 6 Wochen betragen.

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Sie Ihr Anliegen bereits bei Ihrem Telekommunikationsanbieter gemeldet haben, damit dieser der Sache so schnell wie möglich nachgehen kann.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Je nach Sachverhalt unterschiedlich, zum Beispiel:

    • Vertrag und geltende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters
    • Auftragsbestätigung
    • Auftrag für den Umzug Ihres Telekommunikationsanschlusses
    • Auftrag zur R

Kosten

Das Verfahren ist kostenfrei.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefonnummer +49 228 14-0
Faxnummer +49 228 14-8872
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 29.05.2023