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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Teilungsversteigerung, Beantragung

Sie müssen die Teilungsversteigerung eines Grundstücks beantragen.

Beschreibung

Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich um die zwangsweise Auseinandersetzung einer bestehenden Gemeinschaft an einem Grundstück (z. B. Bruchteilsgemeinschaften oder Erbengemeinschaften).

Ziel einer Teilungsversteigerung ist es, den Grundbesitz in Geld "umzuwandeln". Eine Entscheidung, wie dieser Erlös im Anschluss an die Beteiligten verteilt wird, wird in diesem Verfahren nicht getroffen.

Voraussetzungen

Es soll eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden, um eine Gemeinschaft an einem Grundstück zu beenden.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Teilungsversteigerung grundsätzlich beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, beantragen. Zwangsversteigerungssachen werden nicht bei jedem Amtsgericht bearbeitet. Das zuständige Amtsgericht wird Ihnen angezeigt, wenn Sie den Ort, an dem sich das Grundstück befindet, ausgewählt haben.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Beizufügende Unterlagen:

     

    • falls vorhanden: Gutachten über den Wert des Grundstücks
      Eventuell kann ein solches Gutachten im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens verwertet werden.
    • wenn es sich um eine Erbengemeinschaft an einem Grundstück handelt: 

Kosten

Der Antragsteller hat die Kosten der Anordnung (110 EUR + 3,50 EUR Zustellungsauslagen pro Miteigentümer) zu tragen. Diese werden bei Entscheidung über den Antrag fällig.

Alle Antragsteller haften zudem für alle im Verfahren weiter anfallenden Kosten. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig vom Wert des Grundstücks und der Anzahl der durchzuführenden Termine.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
Telefonnummer +49 821 3105-0
Faxnummer +49 821 3105-1200
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 29.11.2023