Brandschutz von baulichen Anlagen, Vollzug der Bauvorschriften
Für den Vollzug baurechtlicher Bestimmungen ist die jeweilige untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Beschreibung
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) und die auf ihrer Grundlage erlassenen Verordnungen wie z. B.
- die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV),
- die Versammlungsstättenverordnung (VStättV),
- die Beherbergungsstättenverordnung (BStättV),
- die Verkaufsstättenverordnung (VkV) oder
- die Feuerungsverordnung (FeuV)
- für Personen Flucht- und Rettungsmöglichkeiten ermöglichen,
- tragende Bauteile ausreichend lange vor dem Einsturz bewahren,
- die Ausbreitung des Brandes innerhalb großer Gebäude und auf andere Gebäude verhindern
sollen.
Für den Vollzug baurechtlicher Bestimmungen ist die jeweilige untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.Rechtsgrundlagen
- Icon Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Icon Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV)
- Icon Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV)
- Icon Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättV)
Weiterführende Links
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Zuständiges Amt
Landratsamt Aichach-Friedberg
Münchener Str. 9
86551
Aichach
Telefonnummer
+49 8251 92-0
Faxnummer
+49 8251 92-371
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 08.02.2023