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Gewerbliche Wirtschaft, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Investitionen gewerblicher regionalwirtschaftlich bedeutsamer Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.

Beschreibung

Zweck

Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen. Wie kein anderes Förderinstrument zielt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zudem auf die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen "vor Ort", stärkt das gesamtwirtschaftliche Wachstum und wirkt vor allem auch dem demographischen Wandel und der Abwanderung von Arbeitskräften entgegen.

Gegenstand

Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschlich des Tourismus, sowie große Unternehmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der wirtschaftlichen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) im C-Fördergebiet.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzung auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern.

Art und Höhe

Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank auszureichenden Darlehens gewährt werden.

Der Fördersatz beträgt in der Bayerischen Regionalförderung (BRF) bis zu 20 % für kleine bzw. 10 % für mittlere Unternehmen. Darüber hinaus können in den C-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) höhere Fördersätze gewährt werden.

Voraussetzungen

Eine Förderung ist insbesondere möglich,

  • bei Investitionen die regionalwirtschaftlich bedeutsam sind,
  • bei Vorliegen eines kleinen bzw. mittleren (gewerblichen) Unternehmens (KMU-Definition der Europäischen Kommission).
  • bei Beachtung der Mindestinvestitionsgrenzen,
  • bei keinem Verstoß gegen den vorzeitigen Maßnahmenbeginn (d.h. mit dem Investitionsvorhaben wurde nicht bereits begonnen)
  • bei Erfüllung des Primäreffekts (überregionaler Absatz) bzw. Auslösung bedeutender regionalwirtschaftlicher Effekte,
  • bei Erfüllung des Afa-Kriteriums bzw. Arbeitsplatzkriteriums,
  • wenn keine Doppelförderung (Subsidiarität gegenüber anderen Programmen) vorliegt.
  • wenn die Mindestinvestitionssumme in der Regel 500.000 Euro (in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) 200.000 Euro) bzw. in den C- und D-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 200.000 Euro beträgt.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Förderanträge der Bayerischen Regionalförderung (gewerbliche Wirtschaft, Tourismuswirtschaft und sämtliche Sonderprogramme,) können auch online im Rahmen eines Pilotprojekts gestellt werden, wenn Nutzer und Investor der Maßnahme identisch sind. 

Im Rahmen der GRW können Förderanträge online bei der Regierung von Oberfranken, der Oberpfalz und Niederbayern gestellt werden.

Im Falle einer Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto ist eine Antragstellung und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich

Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Bezirksregierung empfohlen.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen.

Fristen

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.

Kosten

keine

Weiterführende Links

Zuständiges Amt

Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefonnummer +49 821 327-01
Faxnummer +49 821 327-2289
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 30.09.2023