Bauland, Bereitstellung durch Gemeinde
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Zuständiges Amt
Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes
Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes - Baar
Marktplatz 18
86554
Pöttmes
Telefonnummer
+49 8253 9998-0
Faxnummer
+49 8253 9998-500
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: 11.08.2022