Gemeindeeigene Gegenstände, Verleih
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Beschreibung
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.
Kosten
Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
Rechtsgrundlagen
Zuständiges Amt
Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes
Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes - Baar
Marktplatz 18
86554
Pöttmes
Telefonnummer
+49 8253 9998-0
Faxnummer
+49 8253 9998-500
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: 20.05.2022