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Versorgungswirtschaft, Beantragung der Anerkennung als Prüfstelle zur Durchführung von Eichungen

Nur staatlich anerkannte Prüfstellen für Messgeräte für Gas-, Wasser-, Wärme- oder Elektrizität dürfen diese Messgeräte eichen.

Beschreibung

Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht kann privaten Unternehmen auf Antrag die Befugnis erteilen, dass sie Messgeräte für Gas, Wasser, Wärme und Elektrizität für die Versorgungswirtschaft gemäß Eichgesetz und Eichordnung eichen dürfen.

Das Unternehmen muss hierfür den Eichvorschriften entsprechende Prüfräume, Prüfstände und leitendes Prüfstellenpersonal zur Verfügung stellen und unterhalten.

Im Anerkennungsverfahren prüft das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht die Erfüllung der Anforderungen. Mit einer Anerkennungsurkunde und einer endgültigen Betriebserlaubnis sowie nach öffentlicher Bestellung und Verpflichtung des leitenden Prüfstellenpersonals erhält die Prüfstelle die Befugnis, Eichungen durchzuführen.

Voraussetzungen

Die Prüfstelle muss über geeignete Prüfräume, anerkannte Prüfgerätschaften und sachkundiges Personal gemäß § 43 MessEV verfügen.

Fristen

Die Anerkennungen der Prüfstellen, die bis zum 31.12.2014 nach der (alten) Eichordnung erteilt worden sind, behalten ihre Gültigkeit bis längstens zum 31.12.2016 (§ 62 MessEG).

Alle Prüfstellen, die weiterhin auf diesem Gebiet tätig sein wollen, müssen eine neue Anerkennung gemäß § 42 MessEV beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anerkennungsantrag wird vom Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht kostenfrei übersandt
  • Bestellungsantrag wird vom Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht kostenfrei übersandt
  • Plan für Prüfraum formlos
  • Normalgeräteliste formlos
  • Vorlage notwendiger Unterlagen für den Prüfstellenleiter und Stellvertreter:
    • Bestellungsantrag
    • Führungszeugnis
    • Fachzeugnisse
    • Fachkundenachweis durch Ausbildungszeugnisse (§ 43 MessEV)
    • Sachkundenachweis der Deutschen Akademie für Metrol
    • Nachweis über geeignete Prüfräume, Raumbelegungspläne (§ 43 MessEV)
    • Nachweis über geeignete von der PTB anerkannte Prüfeinrichtungen und Normalgeräte, Vorlage einer Normalgeräteliste (§ 43 MessEV)
    • Abschätzung über zu erwartenden Prüfumfang (§ 43 MessEV)
    • Der Antragsteller (Träger der Prüfstelle) muss die Gewähr dafür bieten, dass
      • der Träger der Prüfstelle im Handelsregister eingetragen ist
      • er den Schaden wegen seiner Haftung aus Amtspflichtverletzungen des Prüfstellenpersonals ersetzen kann (Haftpflichtversicherungsnachweis erforderlich)

Kosten

Gemäß Eichkostenverordnung werden folgende Kosten berechnet:
  • Anerkennungskosten je nach zu erwartendem Prüfumfang pro Jahr: ca. 1980 bis 4620 Euro
  • Für die Sachkundeprüfung des leitenden Prüfstellenpersonals: 243 Euro pro Person
  • Für die Bestellung und Verpflichtung des leitenden Prüfstellenpersonals: 96 Euro pro Person
  • Für die laufende Überwachung je nach Anzahl der geprüften Messgeräte: 1650 bis 6270 Euro pro Jahr

Zuständiges Amt

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
Wittelsbacherstr. 14
83435 Bad Reichenhall
Telefonnummer +49 8651 974767-0
Faxnummer +49 8651 974767-99
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht (siehe BayernPortal)
Stand: 28.03.2024