Selbstständige Tätigkeit, Förderung bei Aufnahme durch spezifische begleitende Hilfen
Beschreibung
Erwerbstätige Leistungsberechtigte, die eine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5.000 € nicht überschreiten.
§ 16c Abs. 1 Sozialgesetzbuch II
Jobcenter
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Jobcenter Wittelsbacher Land
Hauptstr. 2
86551
Aichach
Telefonnummer
+49 8251 8776-53
Faxnummer
+49 8251 8776-45
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 17.08.2022