Grundstücke, Betretungs- und Befahrverbot
Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
Beschreibung
Die Gemeinden und Landkreise können zudem entsprechende Verordnungen erlassen. Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.
Verwandte Lebenslagen
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Zuständiges Amt
Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes
Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes - Baar
Marktplatz 18
86554
Pöttmes
Telefonnummer
+49 8253 9998-0
Faxnummer
+49 8253 9998-500
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 20.05.2022