Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Keine Angabe

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Gewerbeaufsicht, Informationen zur Prüfung gesetzlich vorgeschriebener Anzeigen

Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sind Empfänger verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Anzeigen aus den Bereichen Anlagensicherheit, Schutz bestimmter Personengruppen und Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt.

Beschreibung

Für den Betrieb bzw. die Errichtung bestimmter technischer Anlagen, die Durchführung bestimmter Tätigkeiten, bestimmte Vorkommnisse und bei möglichen Gefährdungen von Beschäftigten durch die von ihnen durchgeführten Tätigkeiten sind Anzeigen bei der Gewerbeaufsicht erforderlich, sofern nicht sogar eine spezielle Erlaubnis erforderlich ist.

Nachfolgend sind die wichtigsten Bereiche aufgeführt, in denen gesetzlich eine Anzeige beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt vorgeschrieben ist:

  • Beschäftigung einer schwangeren Frau sowie Ausbildung einer schwangeren Frau im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung
  • tödlicher Arbeitsunfall mit bestimmten Arbeitsmitteln gemäß Betriebssicherheitsverordnung
  • Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnisch Einrichtungen von bestimmten Arbeitsmitteln gemäß Betriebssicherheitsverordnung versagt haben
  • Unfall oder Betriebsstörung, der bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu einer ernsten Gesundheitsschädigung von Beschäftigten geführt haben
  • Krankheits- und Todesfall, der durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verursacht worden ist
  • Tätigkeiten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann
  • Begasungen und Schädlingsbekämpfungen
  • Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen
  • Abhandenkommen von explosionsgefährlichen Stoffen
  • Unfall, der beim Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen eintritt
  • Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
  • Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen
  • Betrieb von bestimmten Röntgeneinrichtungen
  • Baustellen mit bestimmter Dauer bzw. Umfang der Arbeiten
  • Arbeiten in Druckluft
  • Abhandenkommen eines Erlaubnisbescheides bzw. eines Befähigungsscheines

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefonnummer +49 821 327-01
Faxnummer +49 821 327-2289
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 21.03.2023