Vergewaltigung, Opferberatung und Anzeigenerstattung
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
Beschreibung
Sie wurden sexuell missbraucht oder Opfer einer Vergewaltigung? Dann befinden Sie sich in einer extremen psychischen Belastungssituation! Nehmen Sie fachkundige Hilfe in Anspruch.
Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?
Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.
Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, am Besten sofort nach dem Vorfall über Notruf 110.
Liegt die Tat schon länger zurück? Erstatten Sie dennoch Anzeige, die Tat wird auch noch nach Jahren verfolgt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Beratung durch die BPfK und Anzeigenerstattung sind kostenlos.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Zuständiges Amt
Polizeipräsidium Schwaben Nord
Gögginger Straße 43
86159
Augsburg
Telefonnummer
+49 821 323-0
Faxnummer
+49 821 323-1040
Polizeiinspektion Aichach
Stadtplatz 41
86551
Aichach
Telefonnummer
+49 8251 8989-0
Faxnummer
+49 8251 8989-40
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 21.03.2023