Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Fortbildung, Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung

Die Weiterentwicklung eines jeden Beschäftigten und das "lebenslange Lernen" sind die zentralen Ziele der Fortbildung. Jedem Beschäftigten muss die Möglichkeit zu Fortbildung eröffnet werden, um Hilfestellung in der hochkomplexen, technisierten Arbeitswelt zu schaffen.

Beschreibung

In der bayerischen Verwaltung ist die Konzeption und Umsetzung der Fortbildung grundsätzlich an die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse der jeweiligen Ressorts geknüpft. Gemäß Art. 66 Leistungslaufbahngesetz unterliegt die Fortbildung dem Ressortprinzip. Daher ist jedes Ressort für die Feststellung des Fortbildungsbedarfs und die Konzeption von entsprechenden Fortbildungsangeboten selbst verantwortlich.

Die Fortbildungsmaßnahmen werden regelmäßig durch die obersten Dienstbehörden und durch die von ihnen beauftragten Behörden oder Stellen durchgeführt. Das Fortbildungsprogramm wird in den Dienstbehörden bekanntgegeben. Beschäftigte haben die Möglichkeit sich für einzelne Fortbildungen anzumelden.

Die Wissensvermittlung erfolgt mittels Präsenz- und Digitalunterricht und wird durch eLearning über das gemeinsame Bildungsportal bayerischer Behörden BayLern (siehe unter "Weiterführende Links") ergänzt.

Verfahrensablauf

Beschäftigte, die sich für ein Fortbildungsangebot der Dienstbehörde (z. B. Inhouse-Seminar oder -Veranstaltung) oder eines anderen Anbieters (z. B. der Bayerischen Verwaltungsschule oder der Hochschule für den öffentliche Dienst in Bayern) interessieren, müssen in der Regel ein Anmeldeformular ausfüllen, den Antrag ihrer oder ihrem Vorgesetzten und der für die Fortbildung zuständigen Organisationseinheit in der Behörde zur Genehmigung vorlegen.

Fristen

Die Anmeldung für die Fortbildungsangebote ist in der Regel nur bis zu einem bestimmten Termin möglich. Die Anmeldefristen können dem Fortbildungsprogramm entnommen werden.

Kosten

Die Kosten für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung werden in der Regel von der Dienstbehörde übernommen.

Verwandte Lebenslagen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 29.03.2024