Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Pflege, Beantragung einer Förderung zur Verbesserung der Pflege

Der Freistaat Bayern fördert innovative Einzelprojekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege.

Beschreibung

Zweck

Zweck der Förderung ist die Weiterentwicklung der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgungsformen und die Anpassung der sich ändernden pflegerischen Anforderungen und Versorgungsstrukturen.

Gegenstand

Im Rahmen des Förderprogramms nach der Förderrichtlinie Pflege - WoLeRaF werden Maßnahmen gefördert, die Änderungen in der Versorgungsstruktur von Pflegebedüftigen erwarten lassen:

  • Entwicklung/ oder Fortentwicklung von Konzepten, deren Einführung, die Begleitung der Umsetzung und deren Evaluierung,
  • Kosten für ein Projektmanagement; die Koordination und Organisation und ggf. zu beschaffende Ausrüstungsgegenstände, die bei der Umsetzung und Einführung von innovativen und ggf. modellhaften Projekten aufgrund neu entwickelter Konzepte anfallen,
  • wissenschaftliche Begleitung bei der Umsetzung von innovativen und ggf. modellhaften Projekten,
  • Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Durchführung von Fachtagungen und Symposien.

Die vor genannten Maßnahmen sind auch kumulativ förderfähig.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsemfpänger sind

  • Vorhabenträger, die eine Pflegeeinrichtung betreiben,
  • Initiatorinnen und Initiatoren von ambulant betreuten Wohngemeinschaften,
  • Institutionen, die geeignet sind, Projekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege wissenschaftlich zu begleiten.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben sowie von Dritten erbrachte Planungsleistungen.

Art, Höhe und Dauer der Zuwendung

Im Wege einer Projektförderung können Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege mit bis zu 100.000 Euro für maximal 36 Monate gefördert werden. Die Zuwendung beträgt höchstens 90 Prozent der erforderlichen tatsächlichen Ausgaben. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP)

Voraussetzungen

Die Projekte müssen in der Praxis umsetzbar sein und dem jeweils anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse entsprechen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) einzureichen. Das StMGP prüft den Antrag fachlich. Das Zuwendungsverfahren wird in der Regel vom Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) durchgeführt.

Hinweise

Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind. Vor Abschluss des Antragsverfahrens dürfen daher keine Verträge (z. B. Kaufvertrag, Arbeitsvertrag) geschlossen werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Anzahl der eingegangenen Anträge. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 3 Monaten zu rechnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze
  • Finanzierungsplan für die beantragten Ausgaben
  • Bei der Umsetzung von baulichen Maßnahmen sind weitere Unterlagen einzureichen.

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz 1
81667 München
Telefonnummer +49 89 540233-0
Faxnummer +49 89 540233-90999
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 31.03.2023