Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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Schülerförderung, Beantragung einer Förderung für besondere außerunterrichtliche Leistungen und besonders kreative und innovative Projekte

Der Freistaat Bayern fördert besondere außerunterrichtliche Leistungen bayerischer Schülerinnen und Schüler und besonders kreative und innovative Projekte von Schulen.

Beschreibung

Zweck

Die Förderung besonderer außerunterrichtlicher Leistungen dient dem Zweck, den Gedanken der Erziehung in den Schulen zu vertiefen, schulische Erziehungsarbeit über den Unterricht hinauszuleisten, außerunterrichtliche Aktivitäten der Schüler stärker in die pädagogische Gesamtkonzeption der Schulen einzubeziehen, die individuelle Förderung der Schüler zu ergänzen und besondere Begabungen und Fähigkeiten der Schüler entsprechend zu unterstützen.

Die Mittel für besonders kreative und innovative Projekte an Schulen sollen dazu dienen, Schulen zu unterstützen, die besondere Aktivitäten im Sinne der inneren Schulentwicklung entfalten und Maßnahmen durchführen, für die bisher keine oder keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen.

Gegenstand

Im Rahmen der Projektförderung können Maßnahmen zur Begabtenförderung, die Teilnahme bayerischer Schülerinnen und Schüler an herausgehobenen landes- oder bundesweit durchgeführten Schülerwettbewerben sowie besonders kreative und innovative Projekte mit Schulen im Bereich der kulturellen Bildung gefördert werden.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Durchführungskosten für Wettbewerbe, Veranstaltungen und Seminare sowie Kosten für Personal und Sachmittel.

Art und Höhe

Förderart und -höhe sind je nach Projekt unterschiedlich.

Voraussetzungen

Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingehen, da bereits begonnene Maßnahmen aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben nicht gefördert werden können. Dem Antrag muss ein Kosten- und Finanzierungsplan des Projekts beiliegen, aus dem auch hervorgeht, welcher Eigenanteil für die Durchführung der Maßnahme zur Verfügung gestellt wird. Eine Vollfinanzierung der geplanten Maßnahme durch das Staatsministerium ist nicht möglich.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Projektförderung muss vor Maßnahmenbeginn schriftlich beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingereicht werden, das über die Bewilligung entscheidet. Über die Verteilung der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel wird am Anfang des Haushaltsjahres entschieden.

Fristen

Die Anträge sind grundsätzlich bis zum 31. Dezember des dem zu fördernden Projekt vorangehenden Haushaltsjahres einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • nach Durchführung: Formblatt "Verwendungsnachweis" (wird dem Zuwendungsempfänger im Falle einer Bewilligung der Projektförderung durch das Staatsministerium übermittelt)

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstr. 2
80333 München
Telefonnummer +49 89 2186-0
Faxnummer +49 89 2186-2800
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 03.10.2023