Inklusion von schwerbehinderten Menschen, Beantragung von Leistungen durch Arbeitnehmer
Das Inklusionsamt kann schwerbehinderten Beschäftigten Leistungen zur gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren.
Beschreibung
Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige können Leistungen erhalten insbesondere
- für technische Arbeitshilfen,
- zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz,
- zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen,
- zur Übernahme von Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz,
- für Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder
- in besonderen Lebenslagen.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX) oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX) sein.
Fristen
Der Antrag muss vor der Beschaffung bzw. vor Maßnahmebeginn beim Inklusionsamt gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Schwerbehindertenausweises des Arbeitnehmers bzw. Kopie des Gleichstellungsbescheides der Agentur für Arbeit
- Kopie des Feststellungsbescheides des Zentrums Bayern Familie und Soziales
- Kostenvoranschlag für die geplanten Anschaffungen oder Maßnahmen
Online Verfahren
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kreuz 25
95445
Bayreuth
Telefonnummer
+49 921 605-03
Faxnummer
+49 921 605-3903
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 29.05.2023