Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Private Grund- und Mittelschulen, Beantragung eines Zuschusses für den Schulaufwand

Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen werden auf Antrag des Schulträgers staatlich gefördert. Für den notwendigen Schulaufwand werden pauschalierte Zuschüsse gewährt.

Beschreibung

Zweck

Durch die staatlichen Zuschüsse sollen private Träger bei der Finanzierung des Schulaufwands unterstützt werden.

Gegenstand

Privaten Grundschulen und Mittelschulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken, werden Leistungen für den Schulaufwand gewährt. 

Die Schulträger erhalten für jedes Schuljahr für den notwendigen Schulaufwand einen pauschalierten Zuschussbetrag je Schülerin oder Schüler und Schuljahr.

Es gilt eine zweijährige Karenzzeit (Ausnahme: kirchliche Schulen).

Förderempfänger

Antragsberechtigt sind Schulträger von privaten Ersatzschulen.

 

Voraussetzungen

Unter anderem:

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit des Schulträgers (Art. 29 Abs. 2 BaySchFG)
  • Vorliegen einer schulaufsichtlichen Genehmigung der Schule nach Art. 92 ff. BayEUG
  • Leistungen werden erst gewährt, wenn die Schule mindestens zwei Jahre ohne wesentliche schulaufsichtliche Beanstandungen bestanden hat.

Verfahrensablauf

Die Abwicklung der pauschalierten Leistungen für den notwendigen Schulaufwand erfolgt zentral durch das Bayerische Landesamt für Schule.

Hinweise

Ersatzschulen dürfen nur mit staatlicher Genehmigung errichtet und betrieben werden. Der Antrag für die Genehmigung ist mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens vier Monate vor Schuljahresbeginn bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen (weitere Hinweise siehe unter "Verwandte Themen"). Falls Sie beabsichtigen eine Schule zu gründen bzw. eine staatliche Förderung zu beantragen, bitten wir frühestmöglich die örtlich zuständige Regierung zu kontaktieren, um Fehler oder Mängel bei der Antragsstellung zu vermeiden.

Erforderliche Unterlagen

  • unter anderem: Nachweis der Gemeinnützigkeit (wird vom zuständigen Finanzamt bescheinigt)
  • Genehmigungsbescheid der örtlich zuständigen Regierung
  • ggf. weitere Unterlagen

Zuständiges Amt

Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen
Telefonnummer +49 9831 686-0
Faxnummer +49 9831 686-199
Bayerisches Landesamt für Schule (siehe BayernPortal)
Stand: 29.05.2023