Freiballon, Beantragung einer Außenstarterlaubnis
Für den Start von einem oder mehreren Freiballonen außerhalb der für sie genehmigten Startplätze ist eine Erlaubnis erforderlich.
Beschreibung
Freiballone dürfen außerhalb der für sie genehmigten Ballonstartplätze nur starten, wenn die zuständige Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat.
Ferner muss der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte dem Start zugestimmt haben.
Einer Erlaubnis zur Außenlandung mit einem Freiballon bedarf es hingegen nicht, da der Ort der Landung eines Freiballons aufgrund seiner Eigenschaften nicht vorausbestimmbar ist.
Voraussetzungen
Das Außenstartgelände muss für das Vorhaben geeignet sein. Dies ist durch ein Gutachten nachzuweisen.
Fristen
10 Werktage vor dem vorgesehenen Starttag
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan
- Geländegutachten
- Stellungnahme der zuständigen Gemeinde (Ordnungsamt)
Kosten
30,00 bis 500,00 EUR
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand.
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538
München
Telefonnummer
+49 89 2176-0
Faxnummer
+49 89 2176-2914
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 10.06.2023