Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Innergemeinschaftlicher Handel mit bestimmten Tieren und tierischen Erzeugnissen, Beantragung der Zulassung eines Betriebs

Sie müssen für Ihren Betrieb eine Zulassung beantragen, wenn Sie gewerblich mit Tieren, Zuchtmaterial und/oder tierischen Erzeugnissen innergemeinschaftlich handeln wollen.

Beschreibung

Die Tiere, das Zuchtmaterial bzw. die tierischen Erzeugnisse, die innergemeinschaftlich verbracht werden sollen, müssen aus zugelassenen Betrieben kommen und die Identifizierungs- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen erfüllen.

Oberster Grundsatz bei der Verbringung von Tieren ist immer, dass Tierseuchen nicht verschleppt werden und die Tiergesundheit auf dem Transport und der Gesundheitsstatus am Bestimmungsort nicht gefährden werden. Hierfür trägt primär der Unternehmer die Verantwortung.

Voraussetzungen

Für die Zulassung eines Betriebes, der innergemeinschaftlich verbringen möchte, wird überprüft, ob die Einhaltung der einschlägigen tierseuchen-, tiergesundheits- und hygienerechtlichen Anforderungen gewährleistet werden.

Mit der Zulassung wird dem jeweiligen Betrieb eine für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zu veröffentlichende Registriernummer zugeteilt.

Die geplante Verbringung muss bei der zuständigen Veterinärbehörde angemeldet werden.

Für eine Verbringung müssen die Tiere die tiergesundheitlichen Anforderungen erfüllen.

Verfahrensablauf

Das Genehmigungsverfahren beginnt mit Einreichung der für die Zulassung relevanten Unterlagen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt), die eine Vorprüfung durchführt und den Antrag an die Regierung weiterleitet. Diese überprüft und entscheidet anhand der Unterlagen und eines Vor-Ort-Besuchs, ob die im jeweiligen Einzelfall relevanten, tierseuchen-, tiergesundheits- und hygienerechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Mit dem Zulassungsbescheid wird dem Betrieb eine Registriernummer für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zugeteilt, die gelistet und veröffentlicht wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag mit Benennung der Tierart(en), der beabsichtigten Tätigkeiten und der betriebsverantwortlichen Personen
  • Handelsregisterauszug
  • Katasterplan
  • Grundrissplan mit Bezeichnung der Räumlichkeiten und der Einrichtungen
  • Grundrissplan mit Einzeichnung der Personalwege
  • Grundrissplan Betriebsgelände mit Einzeichnung der Wege der Trans-portfahrzeuge und der Tiere sowie der Entsorgungswege
  • Hygienezonenplan
  • Pläne der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und Tierkörperentsorgung
  • Betriebliche Hygieneprogramme (Reinigungs- und Desinfektionsplan, Schädlingsbekämpfungsplan)
  • Betriebliche Gesundheitsprogramme (Besamungsstationen, Embryotransferstationen etc.)
  • Havariekonzept (z. B. Alarmplan mit Erreichbarkeitsdaten für Nottötungen, Verhalten im Tierseuchenfall, bei Stromausfall, bei sonstigen Störungen des normalen Betriebsablaufs)

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Landratsamt Aichach-Friedberg
Münchener Str. 9
86551 Aichach
Telefonnummer +49 8251 92-0
Faxnummer +49 8251 92-371
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefonnummer +49 821 327-01
Faxnummer +49 821 327-2289
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 29.05.2023