Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Keine Angabe

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Visa-Warndatei, Beantragung einer Auskunft über eigene Organisation

Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen die Visa-Warndatei über Ihre Organisation gespeichert hat, können Sie eine Auskunft beantragen.

Beschreibung

Die Visa-Warndatei (VWD) unterstützt Behörden bei der Visa-Erteilung. Dazu gehören die deutschen Auslandsvertretungen. Sie unterstützt Ausländerbehörden bei der Prüfung von Verpflichtungserklärungen.

Wenn Sie wissen möchten ob und welche Informationen die Visa-Warndatei über Ihre Organisation speichert, gibt Ihnen das Bundesverwaltungsamt Auskunft. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

Die Visa-Warndatei speichert Informationen über eine Organisation, wenn Personen für diese gehandelt haben und

  • als Einlader, Verpflichtungsgeber oder Referenzperson im Visumverfahren auftreten und dabei
    • falsche Angaben gemacht haben oder
    • ihre Verpflichtungen bei Inanspruchnahme nicht erfüllt haben oder
  • freiwillig erlaubt haben, dass ihre Daten gespeichert werden, wenn zum Beispiel der Verdacht besteht, dass unter ihrem Namen ohne Erlaubnis Erklärungen in Visumverfahren gemacht wurden.

Zu den Daten, die die Visa-Warndatei zu Organisationen speichert, gehören:

  • Bezeichnung der Organisation
  • Anschrift
  • Sitz
  • Aufgabenstellung oder Wirkungsbereich
  • Bezeichnung und der Ort des Registers, in das die Organisation eingetragen ist, sowie die Registernummer
  • der Anlass für die Speicherung
  • die Visa-Warndateinummer des Bundesverwaltungsamtes
  • Wenn eine Person für eine Organisation handelt, werden zur Organisation auch die Daten der Person in der WVD gespeichert.

Die Antragsdaten werden, je nach Bescheid (positiv, negativ), bis zu 10 Jahre gespeichert.

Voraussetzungen

Es gibt keine rechtlichen Voraussetzungen für die Antragstellung.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online, persönlich oder per Post stellen.
Online-Antrag:

  • Melden Sie sich im Bundesportal mit Ihrer Online-Ausweisfunktion an.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und senden die Daten ab.
  • Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post (in Zukunft auch in den Postkorb des Nutzerkontos Bund).

Persönlicher Antrag:

  • Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes herunter und füllen Sie es aus.
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem örtlichen Standort des Bundesverwaltungsamtes (BVA).
    • Nutzen Sie die Telefon-Hotline oder die E-Mail-Adresse der Visa-Warndatei (BVA, Referat S I 4)
    • Eine Übersicht der Standorte findet sich auf der Internetseite des BVA.
  • Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post.

Antrag per Post:

  • Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) herunter.
  • Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die im Antragsformular genannte Anschrift des Bundesverwaltungsamtes.
  • Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post

Hinweise

Wird der Identitätsnachweis nicht mitgeliefert, erfolgt ein Bescheid mit einer Ablehnung der Auskunft.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

Wenn nichts gegen die Erteilung der Auskunft spricht: In der Regel erhalten Sie innerhalb von 4 Wochen nach Posteingang eine Antwort.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei Online-Antrag:
    Identitätsnachweis:

    • Online-Ausweisfunktion (mit selbstgewählter, sechsstelliger PIN)
      • des Personalausweises
      • des elektronischen Aufenthaltstitels
      • der elektronischen Aufenthaltskarte
      • d

Kosten

Für Sie entstehen durch den Antrag keine Kosten.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln
Telefonnummer +49 221 758-0
Faxnummer +49 221 758-2823
Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 29.03.2024