Kommunale Bäder, Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht
Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.
Beschreibung
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes
Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes - Baar
Marktplatz 18
86554
Pöttmes
Telefonnummer
+49 8253 9998-0
Faxnummer
+49 8253 9998-500
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 29.03.2024