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Gemeinde Baar

Grund- und Mittelschulen, Bewerbung als Aushilfslehrkraft

Im Nachrückverfahren werden befristete Arbeitsverträge für Vertretungssituationen an Grundschulen und Mittelschulen von bis zu einem Schuljahr auf den Webseiten der Regierungen angeboten.

Beschreibung

Im Rahmen der Einstellung von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen soll ein nachträglich entstandener Ersatzbedarf durch das Nachrückverfahren ausgeglichen werden. Dabei können noch frei gewordene Stellen an Grund- und Mittelschulen mit zusätzlichen Lehrkräften besetzt werden (ausschließlich befristete Arbeitsverträge ohne Zusage auf spätere Verbeamtung und ohne Zusage auf Weiterbeschäftigung).

Interessierte Lehrkräfte können sich mit den für sie in Frage kommenden Staatlichen Schulämtern oder der örtlich zuständigen Regierung in Verbindung setzen. Dort können weitere Informationen gegeben werden.

Voraussetzungen

Grund- und Mittelschullehrkräfte (aktueller Prüfungsjahrgang, Wartelistenbewerberinnen und -bewerber sowie freie Bewerberinnen und Bewerber) sowie Gymnasial- und Realschullehrkräfte, die im diesjährigen Einstellungsverfahren kein Einstellungsangebot erhalten und die ihre Lehramtsbefähigung mit der Gesamtnote 3,50 oder besser erworben haben, können sich im Nachrückverfahren bewerben. Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Grund- oder Mittelschulen werden vorrangig berücksichtigt.

Ggf. kommen auch Bewerberinnen und Bewerber mit 1. Lehramtsprüfung und Studierende höherer Semester (jeweils für ein Lehramt) als Vertretungskräfte in Frage.

Verfahrensablauf

Bewerberinnen und Bewerber müssen sich bei der jeweiligen Regierung schriftlich oder online bewerben.

Bei bestimmten Regierungen kann die Bewerbung auch online übermittelt werden (siehe unter "Online-Verfahren" – im BayernPortal nach Auswahl eines Ortes). Nachdem die erforderlichen Daten in den entsprechenden Feldern erfasst worden sind, erhält die jeweilige Bewerberin bzw. der jeweilige Bewerber per E-Mail eine Zugangsbestätigung. Die Bewerbung wird online an die Regierung übermittelt. Sie wird an das jeweilige Staatliche Schulamt weitergegeben. Dieses setzt sich mit der Bewerberin / dem Bewerber in Verbindung, entscheidet über eine Verwendung und legt die Einsatzschule/Stammschule fest.

Hinweise

Bewerbungen sind parallel auch auf mehrere Stellen möglich.

Wer bereits eine Einstellungszusage erhalten hat (z. B. auf eine bereits ausgeschriebene Stelle oder an einer Privatschule), kann am Bewerbungsverfahren nicht teilnehmen.

Fristen

Bewerbungen sind so lange möglich, wie die Stellen im Internet angeboten werden.

Bearbeitungsdauer

Die Staatlichen Schulämter setzen sich zeitnah mit den Bewerberinnen und Bewerbern in Verbindung.

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefonnummer +49 821 327-01
Faxnummer +49 821 327-2289
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 28.03.2024
http://www.gemeinde-baar.de//rathaus-service/buergerservice/dienstleistungen