Chancengleichheit
Chancengleichheit bezeichnet das Recht auf eine gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen. Dazu gehört das Verbot von Diskriminierung z. B. aufgrund des Geschlechtes, des Alters, der Religion oder der sozialen Herkunft.
- Arbeitsmarktfonds, Beantragung von Fördermitteln zur Qualifizierung und Weiterbildung für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
- Entwicklungspolitik und internationale Beziehungen, Allgemeine Informationen
- Gebärdensprache in Verwaltungsverfahren, Beantragung einer Kostenerstattung
- Gleichstellungsarbeit der Kommune, Informationen
- Gleichstellungsbericht, Erstellung