Neues aus dem Gemeinderat Baar (Schwaben): Gemeinde Baar

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In der Übersicht

Hier erhalten Sie einen Einblick in die Beschlüsse des Gemeinderates Baar (Schwaben).

Gemeinderatssitzung vom 17. Oktober 2024

Staatliches Bauamt Augsburg / Gemeinde Baar (Schwaben) Ausbau der Staatsstraße 2047 Rain - Aichach - Sanierung der Abwasserbeseitigung im Bereich der OD Baar (Schwaben)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, im Zuge der Sanierung der Staatstraße 2047 im Bereich der OD Baar (Schwaben) durch das Staatliche Bauamt Augsburg die schadhaften Kanäle und Haltungen zu sanieren bzw. zu renovieren. 
Das Ingenieurbüro Tremel wird mit der Überprüfung und Kostenberechnung beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Förderanträge nach RZWas bis zum 31.12.2024 zu stellen.

Staatliches Bauamt Augsburg / Gemeinde Baar (Schwaben) Ausbau der Staatsstraße 2047 Rain – Aichach - Barrierefreier Ausbau der ÖPNV-Haltestelle „Tankstelle“ im Bereich der OD Baar (Schwaben)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, diesen Tagesordnungspunkt vorerst zurückzustellen und sich nach Vorlage der Planunterlagen und im Zuge der noch zu schließenden Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Augsburg über den gemeinsamen Ausbau der St 2047 im Ortsbereich von Baar (Schwaben) erneut zu behandeln.

Abwasserbeseitigung Baar (Schwaben) Digitales Leitungskataster der Gemeinde Baar (Schwaben) - Zustandsklassifizierung, Handlungsbedarf und weitere Vorgehensweise
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, das Kanalsanierungskonzept zum Abschluss zu bringen und die Bedarfsermittlung anhand der festgestellten Schäden zu erstellen. Damit erhält die Gemeinde Baar (Schwaben) eine Kostenübersicht pro Haltung und Leitungsabschnitt und kann zukünftiges weiteres Vorgehen der zeitlichen und monetären Abläufe planen.

Breitbandausbau Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (Bay-GibitR) - Änderung des Förderantrages
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den geänderten Förderantrag gemäß den Neuberechnungen der Regierung von Schwaben einzureichen.
Die Wirtschaftlichkeitslücke beträgt für die Gemeinde Baar (Schwaben) 1.149.000,00 € (insgesamt 7.763.000,00 € für beide Gemeinden), der errechnete Eigenanteil für die Gemeinde Baar (Schwaben) beträgt hierbei nunmehr 222.350,00 €. Der geänderte Förderantrag soll erstellt und eingereicht werden und nach Rückmeldung der Regierung zum Maßnahmenbeginn soll die Beauftragung des Erstplatzierten gemäß dem vorangegangenen Beschluss zur Auftragsvergabe vom 21.12.2023 erfolgen. Die entsprechenden Mittel sollen für den Haushalt vorgesehen werden. Die Umsetzung soll innerhalb von 48 Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages erfolgen.

 

Gemeinderatssitzung vom 25. Juli 2024

Vollzug des Abmarkungsgesetzes; Wahl und Vereidigung neuer Feldgeschworener für die Gemeinde Baar (Schwaben)

Beschluss:

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) bestellt die Feldgeschworenen

  • Albert Johann Grammer, Baar (Schwaben)
  • Matthias Schlicker, Baar (Schwaben)
  • Robert Michael Beutlrock, Baar (Schwaben)

durch Wahl nach Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) ab 25.06.2024 auf Lebenszeit.


Wahl zum Baarer Bürger des Jahres 2024

Beschluss:

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, aufgrund der mehrheitlichen Stimmen des Gemeinderates Baar (Schwaben) mittels geheimer Wahl, Herrn Johann Riedelsheimer den Titel Bürger des Jahres zu verleihen.


Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021, Behandlung von öffentlichen Prüfungsfeststellungen

Beschluss:

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) nimmt die vorgelegten Stellungnahmen zur Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Baar (Schwaben) zur Kenntnis und sieht alle Prüfungsfeststellungen damit als aufgeklärt und erledigt an.


Antrag auf isloierte Befreiung: Nutzungsänderung von einem EFH mit Nebengebäude zu einem MFH (3Wohneinheiten), FlNr. 64/2 Gemarkung Oberbaar

Beschluss:

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den Antrag abzulehnen und am Beschluss vom 27.10.2022 festzuhalten.


Schülerbeförderung ab September 2025 weiteres Vorgehen

Beschluss:

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Beförderungspflicht für den zumutbaren Einsatz von privaten Kraftfahrzeugen mit einer Wegstreckenentschädigung zu erfüllen. Es wird freiwillig eine höhere Wegstreckenentschädigung in Höhe bis 1,00 € pro km festgesetzt. Die betroffenen Eltern sind zu unterrichten.

Die Erfüllung der Beförderungspflicht für den zumutbaren Einsatz von privaten Kraftfahrzeugen mit einer Wegstreckenentschädigung gilt bis zu 5 Kindern. 

Als Option ist Frau Monika Aumüller eine Anstellung als „Busfahrerin“ mit eigenem PKW anzubieten. 


Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Antrag auf Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung eines Windparks bestehend aus 5 Windenergieanlagen mit je 175 m Metern Nabenhöhe, 172 Metern Rotordurchmesser und je 7,2 Megawatt Leistung

Beschluss:

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den Abschluss der Verträge zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Neuanlagen) mit der Fa. Uhl Windkraft GmbH & Co. KG zu genehmigen. 


Sanierung von Kanal-Schachtabdeckungen

Beschluss:

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den Auftrag für die Erneuerung und Reparatur der Kanal-Schachtabdeckungen für die Jahre 2024 - 2027 an die Fa. Vienna GmbH mit einem Gesamtvolumen von ca. 90.000 € in vier Jahren zu erteilen.


Sanierung der Grundschule Baar - Nachtragsvereinbarung 01 zum Gewerk Bauhauptarbeiten

Beschluss:

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, der Nachtragsvereinbarung Nr. 01 mit der Fa. Ludwig Sturm GmbH & Co. KG, 86551 Griesbeckerzell zuzustimmen. Die zusätzliche Vergütung beträgt 12.401,56 €.


Anpachtung des Grundstücks Fl.Nr. 103, Gmkg. Oberbaar zur Errichtung eines Bikeparks - Aufhebung des Beschlusses vom 09.12.2021

Beschluss:

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Errichtung eines Bikeparks auf der Flur Nr. 103, Gemarkung Oberbaar nicht weiter zu verfolgen und den Beschluss vom 09.12.2021 bzgl. der Anpachtung des Grundstücks aufzuheben.

Gemeinderatssitzung vom 27. Juni 2024

Zeller Straße – BA 02; Antrag auf Anhörung von Herrn Martin Schex im Gemeinderat
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt nach Vorstellung der unterschiedlichen Lösungsansätze zur Zeller Straße BA 02 durch das Ing.-Büro Tremel Herrn Martin Schex hierzu anzuhören.

Gemeinde Baar (Schwaben); Ausbau und Umgestaltung der Zeller Straße im Ortsteil Oberbaar, BA 02 - Vorstellung der ausgearbeiteten Varianten und weitere Vorgehensweise

1. Der Gemeinderat Baar (Schwaben) stimmt der vorgestellten Variante zu:

  • Straßenquerschnitt mit DachprofilMit dem aufgezeigten Dachprofil lässt sich auch ein durchgehendes Gefälle bis zum Knotenpunkt Schulstraße realisieren, jedoch kein freier Auslauf über die Fahrbahn. Ein freier Auslauf in die kleine Paar kann aufgrund der zu naheliegenden Straßenüberführung über die kleine Paar nicht realisiert werden.
  • Für die Ableitung des Wassers soll eine Querrinne mit 500 mm Querschnitt in der Schulstraße sorgen.
  • Mehrkosten von ca. 70.000,00 €.

Dem Gemeinderat Baar (Schwaben) ist bekannt, dass die Lösung eine Verbesserung darstellt, aber keinen Schutz vor Hochwasser.

2. Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den Beschluss vom 25.04.2024 bezüglich des Einbaus eines Ablaufes vor der Einfahrt Frühlingstraße 12 und einer Ablaufführung mit einem 150er Rohr (wenn technisch möglich 200er Rohr) bis zur Kleinen Paar, um dem Wassereinlauf auf dessen Grundstück entgegenzuwirken, aufzuheben.

Staatliches Bauamt Augsburg / Gemeinde Baar (Schwaben); Ausbau der Staatsstraße 2047 Rain - Aichach - Erneuerung der Ortsdurchfahrt Baar (Schwaben) im Jahr 2025
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, dem Staatlichen Bauamt Augsburg vorerst den von der Verwaltung ermittelten Sanierungsbedarf seitens der Gemeinde Baar (Schwaben) mitzuteilen und das Ingenieurbüro Tremel mit der Überprüfung und Beurteilung des tatsächlichen Sanierungsbedarfs der Abwasserbeseitigungsanlagen im angesprochenen Ausbaubereich der St 2047 zu beauftragen um anschließend den endgültig erforderlichen Sanierungsumfang festlegen und bestimmen zu können.

1. Änderung der Ehrensatzung der Gemeinde Baar (Schwaben)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt die 1. Änderungssatzung der Ehrensatzung der Gemeinde Baar (Schwaben). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) - Grundsatzbeschluss
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, im Rahmen der vergabe- und tarifrechtlichen Vorgaben, eine Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings bei der Gemeinde Baar (Schwaben) einzuführen. Neben der Überlassung der Fahrräder (inkl. Zubehör) an berechtigte Mitarbeiter/ -innen auch zur privaten Nutzung sollen auch Versicherungs- und Serviceleistungen im Rahmen der Entgeltumwandlung abrufbar sein.

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 BayBesG und des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst, wie in den Nummern 5, 6 und 7 der Sitzungsvorlage dargestellt, beauftragt.

Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr sowie der Anlage "Verzeichnis der Pauschalsätze" zu dieser Satzung
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr Baar (Schwaben) sowie der Anlage "Verzeichnis der Pauschalsätze" zu dieser Satzung zu erlassen. Die Satzung tritt am 01.08.2024 in Kraft.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Baar (Schwaben), Vorlage des Rechenschaftsberichtes
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) nimmt den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis.

Straßenausbaubeitragskompensation; Erstattung nach Art. 19 Abs. 9 Kommunalabgabengesetz (KAG), Abrechnung Postweg/Försterberg und Aichacher Straße - Vergabe der Leistungen an Kdp Peter
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) nimmt das Auffinden der Schlussrechnungen für die Abrechnung der Erstattungskosten nach Art. 19 Abs. 9 KAG für die Maßnahmen Postweg/Försterberg und Aichacher Straße zur Kenntnis.

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, das Büro kdp Peter, Johannisgasse 4, 86152 Augsburg mit der Abrechnung der Straßenausbaubeiträge und Antragsstellung der Erstattung nach Art. 19 Abs. 9 KAG für die Maßnahmen Postweg/Försterberg und Aichacher Straße gemäß dem Angebot vom 24.05.2024 in Höhe von 10.619,04 EUR zu beauftragen. Die Ausführung soll im 1. Halbjahr 2025 erfolgen. Die Kosten für die Dienstleistung sowie die Erstattungskosten sind im Haushalt 2025 zu veranschlagen.

Sanierung der Grundschule Baar - Nachtragsvereinbarung 02 zum Gewerk Wärmedämmverbundsystem
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, der Nachtragsvereinbarung Nr. 02 mit der Fa. Malerfachbetrieb Hartwig GmbH, 86554 Pöttmes zuzustimmen. Die zusätzliche Vergütung beträgt 20.353,13 €.

Umgestaltung der Freianlagen bei der Minikita - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Fa. Firma Landschaftsdesign Tobias Vogt, 86690 Druisheim mit den Landschaftsbauarbeiten zum Gesamtpreis von 9.855,85 € brutto zu beauftragen. Der bestehende Sandkasten ist wie vorgeschlagen zu versetzen. Die Kosten für diese zusätzlichen Arbeiten werden auf eine Obergrenze von 4.000 € festgelegt.

Fassadeninstandsetzung der Mini-KiTa in Baar (Schwaben) - Vergabe der Malerarbeiten
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt den Auftrag an die Firma Maler Fuchs, Aichach für die Fassadeninstandsetzung mit dem Gesamtpreis in Höhe von 10.982,51 € zu erteilen.

Gemeinderatssitzung vom 23. Mai 2024

Gemeinde Baar (Schwaben);
Ausbau und Umgestaltung der Zeller Straße im Ortsteil Oberbaar, BA 02 - Anträge aus dem Gemeinderat Baar (Schwaben)

Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.


Digitales Leitungskataster (Kanal) der Gemeinde Baar (Schwaben)
- Ergebnisvorstellung des Katasters durch das Ingenieurbüro Tremel
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.


Grüngutannahmestelle Baar (Schwaben); Kalkulation und Festlegung der Gebühren ab dem 01.07.2024 und Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Grüngutentsorgungsgebührensatzung vom 02.02.2022
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Grüngutannahme mit reduzierter Öffnungszeit von einmal im Monat, bis zum Oktober 2024 weiter zu betreiben. Die Gebühr bleibt unverändert. Im Oktober ist darüber erneut zu beraten.


Veröffentlichung der öffentlichen Sitzungsniederschriften im Internet und im Marktboten
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die behandelten Gegenstände und die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen ohne Abstimmungsergebnis im Marktboten, auf Facebook und Instagram und auf der Webseite der Gemeinde Baar (Schwaben) zu veröffentlichen.


Gebührenerhöhung Kath. Kindergarten St. Laurentius zum 01.09.2024
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) stimmt der Erhöhung der Grundgebühr für den Katholischen Kindergarten St. Laurentius zum 01.09.2024 zu.


Sanierung der Grundschule Baar - Vergabe der Lüftungsarbeiten
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Fa. Hartig GmbH mit den Lüftungsarbeiten zum Gesamtpreis von 34.651 € brutto zu beauftragen.


Sanierung der Grundschule Baar - Vergabe der Fliesenarbeiten
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Fa. Fliesen Bretschneider GmbH mit den Fliesenarbeiten zum Gesamtpreis von 23.619,72 € brutto zu beauftragen.


Sanierung der Grundschule Baar - Vergabe der Sanitärtrennwände
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Fa. Schreinerei Peter Ruisinger mit den Sanitärtrennwänden zum Gesamtpreis von 9.337,40 € brutto zu beauftragen.


Sanierung der Grundschule Baar - Vergabe der Brandmeldeanlage
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Fa. MTG-Kommunikations-Technik GmbH mit der Brandmeldeanlage zum Gesamtpreis von 11.966,82 € brutto zu beauftragen.