Neues aus dem Gemeinderat Baar (Schwaben): Gemeinde Baar

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In der Übersicht

Hier erhalten Sie einen Einblick in die Beschlüsse des Gemeinderates Baar (Schwaben).

Gemeinderatssitzung vom 12. Juni 2025

1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Baar (Schwaben) (BGS/EWS) vom 01.03.2011; Rückwirkende Festsetzung von Gebühren und Beiträgen
Beschluss:

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) wird spätestens im 1. Quartal 2026 die Gebührensätze für die öffentliche Entwässerungssatzung neu beschließen und die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend neu erlassen. Mit der Änderung werden die neuen Gebührensätze rückwirkend zum 01.07.2025 festgesetzt.

Zu diesem Zweck erlässt der Gemeinderat eine Änderungssatzung zu der Entwässerungssatzung, mit der die Möglichkeit zum rückwirkenden Inkraftsetzen der Gebührensätze eröffnet wird.

Der vorliegende Entwurf der 1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) vom 12.09.2002 wird als Satzung beschlossen.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Begründung:
Trotz großer Bemühungen ist der rechtzeitige Abschluss der Gebührenkalkulation für die Entwässerungssatzung im 1. Halbjahr 2025 nicht mehr zu realisieren. Die Kalkulationsarbeiten können erst im Laufe des 4. Quartals 2025 abgeschlossen werden. Und erst nach Abschluss dieser Arbeiten können die Gebühren festgesetzt werden.

Die neuen Gebührensätze für die Entwässerungssatzung der Gemeinde Baar (Schwaben) werden also spätestens im 1. Quartal 2026 beschlossen und die Gebührensätze rückwirkend zum 01.07.2025 angepasst.

Es ist möglich und nicht unwahrscheinlich, dass für den neuen Gebührenbemessungszeitraum 01.07.2025 – 30.06.2029 höhere Gesamtkosten für die Entwässerungssatzung umzulegen sein werden, als dies mit den derzeit gültigen Gebührensätzen geschieht. Die Gebühren könnten also steigen. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

Gemeinderatssitzung vom 22. Mai 2025

Abwasserbeseitigung Baar (Schwaben) Sanierung des Schmutzwasserkanals entlang der kleinen Paar - Vorstellung und Durchführung der Maßnahme
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Sanierung des Schmutzwasserkanals (Inliner) entlang der kleinen Paar (von der Zeller Str. bis zum Römerweg) in Oberbaar durchzuführen und im Jahr 2025 zu beginnen. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme entsprechend in die Wege zu leiten.

Die berechneten Mehrkosten zum Ansatz von 200.000 Euro (HHSt. 7003.9510) werden mit 150.000 Euro aus HHSt. 6900.9510 gedeckt. Die Deckung der restlichen Kosten in Höhe von bis zu 100.000 Euro bleiben ungedeckt und müssen notfalls über einen Nachtragshaushalt bewerkstelligt werden, um die Förderung der RzWas aufrechtzuerhalten.

Erlass der vierten Änderungssatzung zur Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die vierte Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baar (Schwaben) zum 01.09.2025 zu erlassen. Die Erhöhung beträgt 100€ in der ersten Buchungskategorie (3-4 Stunden) und einer 10% Steigung in den folgenden Buchungskategorien (303. Newsletter zum BayKiBiG). Weiter beschließt der Gemeinderat Baar (Schwaben) in den Finanzplanjahren bis 2033, die Gebühren für die Kindertageseinrichtungen um 5 % pro Jahr (zum 01.09.) anzuheben.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Erlass der vierten Änderungssatzung zur Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung Baar (Schwaben)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die vierte Änderung der Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung der Gemeinde Baar (Schwaben) zum 01.09.2025 zu erlassen. Die Erhöhung beträgt 30% Steigung in allen Buchungsmodellen. Weiter beschließt der Gemeinderat Baar (Schwaben) in den Finanzplanjahren bis 2033, die Gebühren für die Mittagsbetreuung um 5 % pro Jahr (zum 01.09.) anzuheben.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Grundschule Baar (Schwaben) - fehlende Räumlichkeiten für Werkraum und Mittagsbetreuung; Sachstand und Möglichkeiten
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) nimmt dies zur Kenntnis.

Grundschule Baar (Schwaben); Antrag von GR Zach vom 27.03.2025 - Zurücknahme aller Beschlüsse im Zusammenhang mit der GS Baar (Schwaben) aus der Sitzung vom 20.02.2025
GR Zach zieht den Antrag zurück.

Grundschule Baar (Schwaben); Antrag von GR Zach vom 27.03.2025 - Anbau eins Mehrzweckraum an die GS Baar (Schwaben) zur Unterbringung einer Mittagsbetreuung und zur Nutzung eines Werkraumes
GR Zach zieht den Antrag zurück.

Grundschule Baar (Schwaben); Antrag von GR Helfer vom 24.04.2025 - Bürgerbeteiligung und Bürgerideen, Durchführung einer Informationsveranstaltung zur weiteren Vorgehensweise in den Bereichen Werkraum und Mittagsbetreuung
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den Antrag von Herrn GR Helfer auf Durchführung einer Informationsveranstaltung zur weiteren Vorgehensweise in den Bereichen Werkraum Schule und Mittagsbetreuung anzunehmen. Die Verwaltung wird beauftrag, die Organisation zusammen mit Herrn Helfer zu übernehmen.

Grundschule Baar (Schwaben); Einkauf Werktische für den Werkraum ab Schuljahr 2025/2026
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beauftragt den Ersten Bürgermeister mit der Beschaffung von Werktischen und Hockern für insgesamt 26 Schüler zur Ausstattung des neuen Werkraums an der Grundschule Baar (Schwaben). 
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah Vergleichsangebote einzuholen. Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Anbieter.

Neuerlass der Stellplatzsatzung der Gemeinde Baar (Schwaben)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die beigefügte Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (ggf. mit der genannten Änderung) neu zu erlassen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Bauantrag: Errichtung einer Garage - Fl.Nr. 286/2 Gemarkung Oberbaar
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) verweigert das gemeindliche Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben.

Antrag auf Versetzung der Straßenlaterne vor dem Grundstück Kirchweg 17b
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt den Antrag des Antragstellers stattzugeben. Die Absenkung des Gehwegs, genauso wie die Versetzung der Laterne werden genehmigt. Die dafür erforderlichen Arbeiten sind durch den Antragsteller auf eigene Kosten durchzuführen. Vor Ausführung ist eine verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen.

Gemeinderatssitzung vom 24. April 2025

Erlass einer Satzung
über die Abhaltung von Bürgerversammlungen der Gemeinde Baar (Schwaben)

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt keine Satzung zur Abhaltung von Bürgerversammlungen zu erlassen. Die Bürgerversammlungen sind gesetzeskonform nach der Gemeindeordnung abzuhalten.

Bürgerversammlung vom 13.03.2025; Niederschrift und Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten mit den Bürgern
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) nimmt dies zur Kenntnis.

Antrag aus der Bürgerversammlung: Friedhofsmauer in Unterbaar
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt den Antrag zur Sanierung der Friedhofsmauer Unterbaar stattzugeben. Die Ausführung soll durch eine Fachfirma im Jahr 2026 erfolgen. Die Kosten sind im Haushaltsjahr 2026 zu veranschlagen.

Antrag aus der Bürgerversammlung: Verschmutzte Bushäuser
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) gibt dem Antrag aus der Bürgerversammlung vom 13.03.2025 von Florian Ruisinger zur Reinigung der Glasbushäuschen statt. Der Bauhof Baar (Schwaben) soll zeitnah die Glasbushäuschen reinigen.

Antrag aus der Bürgerversammlung: Bushaltestelle "Bräustüberl", Unterbaar - Fahrradständer
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den Antrag anzunehmen und an der Bushaltestelle „Bräustüberl“ einen Fahrradständer in einer kostengünstigen Lösung im Jahr 2026 zu montieren. Die Gelder sind im Haushalt 2026 zur Verfügung zu stellen. 

Antrag aus der Bürgerversammlung: Kaputter Boden in der Mehrzweckhalle 
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) lehnt ab, den Antrag stattzugeben. Der Gemeinderat Baar (Schwaben) wird bis Juni 2025 eine gemeinsame Begehung der Mehrzweckhalle durchführen um sich den Zustand anzusehen. Bei dann festgestellten Mängeln soll die Verwaltung den Verursacher ermitteln und anschließend die Reparatur oder die Erneuerung klären.

Antrag aus der Bürgerversammlung: Außenanlagen der Mehrzweckhalle
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den Antrag abzulehnen. Die MZH GbR ist auf die Haus- und Benutzungsordnung hinzuweisen und es ist auf Verbesserung der Situation im Außenbereich zu drängen.

Antrag aus der Bürgerversammlung: Graswuchs auf geteerten Feldwegen
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, dem Antrag stattzugeben. Die Grasstellen auf geteerten Feldwegen sind vom Bauhof Baar in Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen zur kurzfristigen Abhilfe im Jahr 2026 (sukzessive) zu entfernen und auszubessern.

Antrag aus der Bürgerversammlung: Kosten-Nutzen-Vergleich der Fahrzeuge am Bauhof 
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den Antrag abzulehnen.

Antrag aus der Bürgerversammlung: Hundetoiletten
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den Antrag anzunehmen und insgesamt 5 Hundekotmülleimer zu beschaffen. Im Haushaltsjahr 2025 sollen 2 Stück angeschafft werden. Im Haushaltsjahr 2026 sind die Kosten für 3 Stück zu berücksichtigen.
Die Verwaltung wird beauftragt die kostengünstigste Variante zu ermitteln und zusammen mit den Standorten dem Gemeinderat vorzulegen.

Antrag auf der Bürgerversammlung: Verschmutzter Feldweg zu Maria-Elend
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den Antrag abzulehnen.

Antrag aus der Bürgerversammlung: Kostenaufstellung des Winterdienstes
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den Antrag abzulehnen.

Antrag aus der Bürgerversammlung: Erarbeitung Kinderbetreuungskonzept
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den Antrag abzulehnen.

Bauantrag: Antrag auf isolierte Abweichung zum Bauantrag 1013/2024 - Antrag auf Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus - Fl.Nr. 411/34 Gmkg. Unterbaar
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt die Beratung und Beschlussfassung aufzuschieben und auf die neue Stellplatzsatzung zu warten.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Oberbaar Nr. 29 "SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE HÖLL" - Billigung des Entwurfs
Beschluss:

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Oberbaar Nr. 29 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE HÖLL“ in der Fassung vom 24.04.2025 zu billigen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche der Flur Nr. 55 der Gemarkung Oberbaar

a.) Behandlung der Anregungen

1. Bürger zur Niederschrift am 20.03.2025
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt ergänzend den Zufahrtsbereich in der Planzeichnung festzusetzen.

2. Landratsamt Aichach-Friedberg, Bauleitplanung vom 14.04.2025
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die textlichen Festsetzungen um die überbaubare Fläche zu ergänzen. Die weiteren Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

3. Landratsamt Aichach-Friedberg, Kreisbaumeister vom 27.03.2025
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und belässt die vorhandene Planung

4. Landratsamt Aichach-Friedberg, Immissionsschutz vom 19.03.2025
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf die Erklärung der Eigentümerin vom 14.04.2025 zur Aufgabe der Nutztierhaltung.

5. Landratsamt Aichach-Friedberg, Bauordnung vom 09.04.2025
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf die Neigungen der Dächer in der Umgebung.

6. Landratsamt Aichach-Friedberg, Naturschutz vom 07.04.2025
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

b.) Billigungsbeschluss

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen ausgearbeiteten Entwurf der Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche der Flur Nr. 55 der Gemarkung Oberbaar mit den eingearbeiteten Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 24.04.2025 zu billigen.

c.) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1, des § 10 des Baugesetzbuches – BauGB- in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) und des Art. 23 der Gemeindeordnung –GO- für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) und des Art. 4 BayNatSchG folgende Einbeziehungssatzung Oberbaar „Flur Nr. 55 TF, Gmkg. Oberbaar“ mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 24.04.2025 als Satzung.

Die vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen ausgearbeitete Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche der Flur Nr. 55 der Gemarkung Oberbaar in der Fassung vom 24.04.2025 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Heimpersdorf Nr. 2 "SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE BACHGRUND" - Billigung des Entwurfs
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Heimpersdorf Nr. 2 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE BACHGRUND“ in der Fassung vom 24.04.2025 zu billigen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Baar (Schwaben) für die Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Oberbaar und Heimpersdorf - Billigung des Entwurfs
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen ausgearbeiteten Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Baar (Schwaben) für die Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Oberbaar und Heimpersdorf gemäß BauGB in der Fassung vom 24.04.2025 zu billigen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.

Staatliches Bauamt Augsburg / Gemeinde Baar (Schwaben) Ausbau der Staatsstraße 2047 Rain - Aichach - Erneuerung der Ortsdurchfahrt Baar (Schwaben) im Jahr 2026
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Anpassung der Einmündungen gemäß dem Vorschlag des Büros Hyna+Weiß nicht vorzunehmen. Diese sollen so belassen werden. Auf die von der Verwaltung gewünschte Querungshilfe kann seitens der Gemeinde Baar (Schwaben) verzichtet werden. Bei den zu erneuernden Geh- und Radwegen soll wieder ein Asphaltbelag aufgebracht werden. Ein kostenpflichtiger Plattenbelag ist hier seitens der Gemeinde Baar (Schwaben) nicht gewünscht.

Abwasserbeseitigung Baar (Schwaben) - Geruchsbelästigung aus der Kanalisation in der Zeller Straße in Oberbaar
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) nimmt dies zur Kenntnis und beschließt, als erste Vorwegmaßnahme, an den Schächten zwischen Bauhof und Kleine Paar mit Stopfen die Kanaldeckel-Lüftungslöcher zu verschließen bzw. geschlossene Kanalabdeckungen anstatt der belüfteten Abdeckungen einzubauen.

Gemeinde Baar (Schwaben) Abwasserbeseitigung Baar (Schwaben) Kanalbauarbeiten Zeller Straße, BA 02 Abwasserbeseitigung Zeller Straße, Teilaufhebung des Baubeschluss vom 24.11.2022
Der Gemeinderat Baar (Schwaben), beschließt, den Beschluss vom 24.11.2022 teilweise – im Hinblick auf die Sanierung des Regenwasserkanals aus dem privaten Wegegrundstück Flur Nr. 17/6 - aufzuheben.

Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung: Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der enPORTAL GmbH
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen und der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen, sowie der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.

Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten: Es soll 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden.

Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden.

Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet.

Abwasserbeseitigung Baar: Vergabe der Klärschlammverwertung Teich 1
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Fa. Klärschlammverwertung Wedel aus Burgoberbach mit der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung von ca. 3000 m³ Klärschlamm aus dem Klärbecken (Teich 1) der Kläranlage Baar (Schwaben) zu einem geschätzten Gesamtpreis von ca. 155.830,50€ Brutto zu beauftragen.

Gemeinderatssitzung vom 27. März 2025

Beschluss über den Haushaltsplan 2025 und Erlass der Haushaltssatzung 2025

  1. Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2025 mit allen Anlagen und Bestandteilen wie in der Anlage beigefügt. Das Haushaltskonsolidierungs- und Haushaltssicherungskonzept ist Bestandteil des Haushaltsplanes.
  2. Der Finanzplan wird wie in der Anlage beigefügt beschlossen. 

Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022, Behandlung von öffentlichen Prüfungsfeststellungen
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) nimmt die vorgelegten Stellungnahmen zur Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Baar (Schwaben) zur Kenntnis und sieht die Prüfungsfeststellungen zur Ziffer 2, Ziffer 4, Ziffer 5, Ziffer 7, Ziffer 13, Ziffer 24 und Ziffer 26 damit als aufgeklärt und erledigt an.

Grüngutannahmestelle Baar (Schwaben); Kalkulation und Festlegung der Gebühren ab dem 01.05.2025
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Gebührensätze für die Grüngutentsorgung unverändert zu belassen.

Vollzug des Kommunalabgabengesetztes (KAG), 1. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Baar (Schwaben) vom 16.10.2020
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die beiliegende Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 16.10.2020 zu erlassen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.   

Kommunale Strombeschaffung - Beratung über das weitere Vorgehen
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, bei der Strombeschaffung an der Bündelausschreibung über den Bayerischen Gemeindetag festzuhalten.

Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 – Nutzung der Windenergie – des Regionalplans der Region Augsburg; - Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 BayLplG und § 9 des ROG
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, zu dem vorgelegten Entwurf der Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 "Nutzung der Windenergie" des Regionalplans der Region Augsburg folgende Stellungnahme abzugeben:

Nachdem in dem nun vorliegenden Entwurf der Fortschreibung die Mindestabstände zu den bestehenden Siedlungsflächen, wie gewünscht, erhöht wurden, weist die Gemeinde Baar (Schwaben) nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Beeinträchtigung durch bereits bestehende Windparks bzw. gerade entstehende Windparks bei der Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung (VRW) wesentliche Berücksichtigung finden müssen.

Die Gemeinde Baar (Schwaben) fordert den Regionalen Planungsverband hiermit auch nochmals auf, dies zum Schutz der Bevölkerung und aus Gründen des Natur- und Artenschutzes ausreichend zu würdigen und dementsprechend zu berücksichtigen. 

2. Änderungssatzung der Ehrensatzung: Anpassung der Ausgaben für Geburtstags- und Ehejubilare
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die 2. Änderung der Ehrensatzung. Der Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Anlagen zur Nutzung von Windenergie von mehr als 50 m durch die Errichtung und den Betrieb von 2 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von je 199 m auf den Grundstücken Flur Nrn. 868 und 873 
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den Abschluss des Vertrags zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen) mit der Fa. Windpark Baar GmbH & Co. KG, geschäftsansässig in c/o Cube Green Energy GmbH, Budapester Straße 35, 10787 Berlin zuzustimmen und diesen zu genehmigen.

Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022, Behandlung von nichtöffentlichen Prüfungsfeststellungen
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) nimmt die vorgelegten Stellungnahmen zur Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Baar (Schwaben) zur Kenntnis und sieht die Prüfungsfeststellungen zur Ziffer 6, Ziffer 25, Ziffer 27, Ziffer 29 und Ziffer 31 damit als aufgeklärt und erledigt an.

Einführung eines Managementsystems zur Straßenkontrolle und Winterdienstdokumentation Neuberatung
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, kein Straßenmanagement-System zur Straßenkontrolle und Winterdienstdokumentation anzuschaffen.

Gemeinderatssitzung vom 20. Februar 2025

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche der Flur Nr. 55 der Gemarkung Oberbaar - Billigung des Entwurfs
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen ausgearbeiteten Entwurf der Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche der Flur Nr. 55 der Gemarkung Oberbaar in der Fassung vom 20.02.2025 zu billigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.

Haushaltsplan 2025, Vorberatung - Haushaltskonsolidierungs- und Haushaltssicherungskonzept
Erhöhung der Steuersätze

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) lehnt, eine Erhöhung des Steuersatzes 
für die Grundsteuer A von 390 % auf 440 % ab dem Haushaltsjahr 2025
für die Grundsteuer B von 250 % auf 300 % ab dem Haushaltsjahr 2025
für die Gewerbesteuer von 380 % auf 390 % ab dem Haushaltsjahr 2025
ab.

Erhöhung der Hundesteuer
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, eine Erhöhung der Hundesteuer ersten Hund auf 100 EUR und für jeden weiteren Hund auf 140 EUR, sowie für jeden Kampfhund auf 700 EUR
Die Hundesteuersatzung ist entsprechend anzupassen.

Einführung einer Zweitwohnungssteuer
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, eine Satzung für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) zu erlassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzung in den nächsten Sitzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorzubereiten.

Erhöhung von Pacht- und Mieteinnahmen
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beauftragt den 1. Bürgermeister mit der Aushandlung der Erhöhung der Pachtverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Erhöhung von Gebühren und Beiträge der kostenrechnenden Einrichtungen (Kanalgebühren, Wassergebühren)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, dass nachdem die Gebührensätze für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Baar (Schwaben) spätestens im IV. Quartal 2025 neu beschlossen werden und die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend zu ändern ist, mit der Änderung die neuen Gebührensätze rückwirkend zum 01.07.2025 festzusetzen.
Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat eine Änderungssatzung zu der Entwässerungseinrichtung erlassen, mit der die Möglichkeit zur rückwirkenden Inkraftsetzung der Gebührensätze eröffnet wird.

Erhöhung von Gebühren (Kindertageseinrichtungen)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Gebühren für die Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2025 um 100 Euro in der 1. Buchungskategorie und mit 10% Steigung in den folgenden Buchungskategorien zu erhöhen. Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung der Änderungssatzung beauftragt, welche zum 01.09.2025 in Kraft treten soll. Der Haushaltsansatz 2025 ist entsprechend zu erhöhen.
Weiter beschließt der Gemeinderat Baar (Schwaben) in den Finanzplanjahren bis 2033, die Gebühren für die Kindertageseinrichtungen um 5 % pro Jahr (zum 01.09.) anzuheben. Dies ist in die Satzung aufzunehmen.

Erhöhung von Gebühren (Mittagsbetreuung)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Gebühren für die Mittagsbetreuung zum 01.09.2025 um 30 % zu erhöhen. Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung der Änderungssatzung beauftragt, welche zum 01.09.2025 in Kraft treten soll. Der Haushaltsansatz 2025 ist entsprechend zu erhöhen.
Weiter beschließt der Gemeinderat Baar (Schwaben) in den Finanzplanjahren bis 2033, die Gebühren für die Mittagsbetreuung um 5 % pro Jahr (zum 01.09.) anzuheben. Dies ist in die Satzung aufzunehmen.

Erhöhung von Beiträgen; Einführung von Verbesserungsbeiträgen
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, zukünftige Kanalbaumaßnahmen über Verbesserungsbeiträge zu finanzieren. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Satzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzubereiten.

Windpfennig und Solarpfennig
Die Verwaltung wird beauftragt, den Wind- oder Solarpfennig auch für die bestehenden Anlagen einzufordern.

Freiwillige Leistungen – Repräsentationen - Ehrensatzung
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Repräsentationen ab 2025 auf 500 EUR zu kürzen. Die Ehrensatzung ist entsprechend anzupassen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Freiwillige Leistungen – Städtepartnerschaft
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Ausgaben für Städtepartnerschaft ab 2025 auf 0,00 EUR festzusetzen. Die Städtepartnerschaft soll auf Spendenbasis fortgeführt werden und so das Zusammenführen der Kulturen fördern. 

Freiwillige Leistungen – Sachaufwand Jugendbeirat
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, für die Arbeit des Jugendbeirates ab 2025 jährlich nur noch 500 EUR zur Verfügung zu stellen. Der Beschluss vom 15.10.2020 wird damit angepasst.

Freiwillige Leistungen – Schule Schulsozialarbeit
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) lehnt ab, die Schulsozialarbeit einzustellen und den Kooperationsvertrag mit der St. Gregor-Jugendhilfe der Kath. Waisenhaus-Stiftung Augsburg zum 31.10.2025 zu kündigen.

Freiwillige Leistungen – Schülerbeförderung Heimpersdorf - Lechlingszell - Baar
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, ab dem Schuljahr 2025/2026 die Beförderung der Schüler aus Heimpersdorf und Lechlingszell zur Grundschule Baar (Schwaben) bis zu einer Schülerzahl von 5 Schülern gemäß Art. § 3 Abs. 3 SchBefV durch den Einsatz privater Kraftfahrzeuge der Eltern, sofern zumutbar (gemäß Kommentar zu § 3 Schülerbeförderungsverordnung) mit einer Wegstreckenentschädigung durchzuführen und zu erfüllen. Die Höhe der Entschädigung ist in Art. 6 Abs. 6 BayRKG festgelegt.

Freiwillige Leistungen – Volkshochschule
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beauftragt die Verwaltung eine günstigere Lösung für die Erwachsenenbildung bei einem anderen Anbieter bis zum IV. Quartal 2025 ausfindig zu machen und dem Gemeinderat vorzustellen.

Freiwillige Leistungen – Subvention von Vereinen - Mehrzweckhallennutzung
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beauftragt die Verwaltung bis Mitte des Jahres mit der Mehrzweckhallen GBR zur Vermietung Kontakt aufzunehmen und zu erörtern in wie weit Mietzahlungen möglich sind. Weiter ist dem Gemeinderat die Einnahmerechnung vorzulegen.

Freiwillige Leistungen – Subvention von Vereinen – Sportplatz und Waldsportplatz
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, sich zu gegebener Zeit darum zu kümmern.

Freiwillige Leistungen – Anstellungsschlüssel Kitas
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den durchschnittlichen Anstellungsschlüssel von

•           1:8. in der Mini-Kita Sonnenkäfer

•           1:9. im Waldkindergarten Weinbergstrolche

für die Personalplanung und -besetzung in den Einrichtungen der Gemeinde Baar (Schwaben) ab sofort heranzuziehen. Die Umsetzung des Orientierungswertes soll sukzessive und sozialverträglich erfolgen; die Nachbesetzung von freiwerdenden Stellen erfolgt demnach nicht, bis der Schlüssel erreicht ist.
Kann in einer Einrichtung die Vertretung aufgrund von Ausfällen nicht sichergestellt werden, wird die Einrichtung für diese Zeit geschlossen.

Freiwillige Leistungen – Einstellungsprämie für pädagogisches Personal
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, ab sofort für Neueinstellungen keine Einstellungsprämie mehr auszuschütten. Der Beschluss vom 28.09.2023 wird in diesen Teilen hiermit aufgehoben.

Freiwillige Leistungen – Werbeprämie zur Gewinnung für pädagogisches Personal
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, ab sofort keine Werbeprämie mehr auszuschütten. Der Beschluss vom 28.09.2023 wird in diesen Teilen hiermit aufgehoben.

Freiwillige Leistungen – Arbeitsmarktzulage für pädagogisches Personal
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, ab sofort keine monatliche Arbeitsmarktzulage für Neueinstellungen mehr auszuzahlen. Weiter beschließt der Gemeinderat Baar (Schwaben), die Arbeitsmarktzulage für das bestehenden Personal zum 31.03.2025 zu widerrufen und auch hier keine monatliche Arbeitsmarktzulage mehr auszuschütten. Der Beschluss vom 28.09.2023 wird in diesen Teilen hiermit aufgehoben.

Freiwillige Leistungen – Zuschüsse Jugendförderung
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) lehnt ab, die Jugendförderung für die folgenden 4 Jahre auszusetzen.

Freiwillige Leistungen – Zuschüsse Kirchen
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, ab dem Jahr 2025 keine Zuschüsse an Kirchen mehr auszuschütten.

Freiwillige Leistungen – Unterhaltungsbeitrag für die Kirche St. Margareta in Unterbaar; Fl.Nr. 28/2, Gemarkung Unterhaar
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, nach Vorlage der Vereinbarung hierüber zu beraten und zu beschließen.

Freiwillige Leistungen – Grüngutannahmestelle Baar (Schwaben) 
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) lehnt ab, die Grüngutannahmestelle mit sofortiger Wirkung zu schließen.

Versicherungen 
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, Bgm. Pekis und die Verwaltung zu beauftragen, die Versicherungen zeitnah und erneut auf Einsparungen zu prüfen.

Mitgliedsbeiträge
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, Bgm. Pekis und die Verwaltung zu beauftragen, die Mitgliedschaften zeitnah und erneut zu prüfen.

Einzelmaßnahmen Verwaltungshaushalt - Gebäudeunterhalt (Gr. 5000)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Ausgaben der Gruppierung 5000 um pauschal 15 % zu kürzen.

Einzelmaßnahmen Verwaltungshaushalt - Unterhalt des unbeweglichen Vermögens
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Ausgaben der Gruppierung 5100 bis 5105 um pauschal 15 % zu kürzen.

Telefongebühren (Gr. 6520)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Verwaltung mit der Überprüfung der Telefongebühren/Internetgebühren (Gr. 6520) zu beauftragen, ggf. Verträge zusammenzuschließen bzw. zeitnah und erneut zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Wald (EPL 8551)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Verwaltung und Bgm. Pekis mit der Verpachtung bzw. mit dem Verkauf des Waldes (Gl 8551) zu beauftragen und damit das jährliche Defizit zu verringern.

Gemeindlicher Waschplatz (EPL 8700)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, 1.Bgm. Pekis zu beauftragen, mit der Jagdgenossenschaft Baar (Schwaben) über die Beteiligung der Kosten des Waschplatzes zu verhandeln.

Investitionen Feuerwehr
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Beschaffung der Wärmebildkamera zu belassen und die restlichen Investitionen für die Feuerwehr Baar (Schwaben) im Jahr 2025 auszusetzen.
Ab dem Jahr 2026 wird zur Haushaltssicherung für die Haushaltsstellen

1300.9350      Ansatz: 2.000 EUR

1300.9400      Ansatz: 11.000 EUR

festgesetzt.

Investitionen Grundschule Baar (Schwaben)

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Investitionen für die Schulhaussanierung der Grundschule Baar (Schwaben) im Jahr 2025 abzuschließen.
Die Gemeinde Baar (Schwaben) beschließt, den Beschluss vom 28.11.2024 aufzuheben und eine Schulhauserweiterung zur Schaffung eines Werkraumes abzulehnen.
Ab dem Jahr 2026 wird zur Haushaltssicherung für die Haushaltsstelle

2110.9350      Ansatz: 2.000 EUR

festgesetzt.

Investitionen Kindergarten St. Laurentius
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Investitionen für den Kindergarten St. Laurentius Baar (Schwaben) im Jahr 2025 auszusetzen.

Investitionen Mini-Kita “Sonnenkäfer”
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Investitionen für die Mini-Kita “Sonnenkäfer” im Jahr 2025 auszusetzen.

Investitionen Beschaffung von Wohnbauland (allgemein - ohne Maßnahme)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Investitionen für Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und baulichen Anlagen im Jahr 2025 auf 5.000 EUR zu reduzieren und weiter bis 2028 auszusetzen.

Investitionen Straßenbaumaßnahmen
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Straßenbaumaßnahme “Aichacher Str. (St 2047)” in Zusammenarbeit mit dem Staatl. Straßenbauamt durchzuführen. Die entsprechenden Zuwendungen sind im Haushalts 2026 bereits berücksichtigt.
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Straßenbaumaßnahme “Schulstraße” im Jahr 2026 nicht einzuplanen und auszuführen und auf 2027 zu verschieben.
Die Straßenbau- und Kanalmaßnahme “Zellerstraße” wurde bereits im Jahr 2024 begonnen und ist im Jahr 2025 abzuschließen. Die anfallenden Kosten sind unabweisbar, da die Leistungen bereits erbracht wurden. Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Straßenbaumaßnahme “Zellerstraße” aufgrund der Unabweisbarkeit zu belassen.
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Straßenbaumaßnahme “Am Burgstall” im Jahr 2025 bis 2028 auszusetzen.

Grundsatzbeschluss zur Haushaltssicherung – Straßenbaumaßnahmen
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, zur Sicherung der Liquidität in den Folgejahren und zur Vermeidung neuer Kredite, die Ausgabenhöhe für Straßenbaumaßnahmen auf maximal 100.000 EUR festzulegen. Mehrausgaben sind nur möglich, sofern diese durch Zuwendungen oder Zuweisungen im gleichen Jahr unterstützt werden.

Investitionen Kläranlage
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Investitionen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, IT- Ausstattung in der Kläranlage (7000.9355) im Jahr 2026 auszuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung so günstig wie nur möglich auszuführen.

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Tiefbaumaßnahmen in der Kläranlage (7000.9510) im Jahr 2026 bis 2028 auszusetzen.

Die Baunebenkosten für die Kläranlage (7000.9590) sind unabweisbar. Die Leistungen durch das IB Tremel sind bereits erfolgt. Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den Ansatz 2025 bestehen zu lassen.

Investitionen Kanalbaumaßnahmen
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Kanalmaßnahme “Aichacher Str.” in Zusammenarbeit mit dem Staatl. Straßenbauamt durchzuführen. Die entsprechenden Zuwendungen sind im Haushalts 2026 bereits berücksichtigt.

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, aufgrund der 90 %igen Förderung (welche allerdings erst 2026 zur Auszahlung kommt) die Kanalbaumaßnahme “Inlinersanierung Kanal entlang der Kleinen Paar” 2025 auszuführen.

Die Kanalmaßnahme “Zellerstraße” wurde bereits im Jahr 2024 begonnen und ist im Jahr 2025 abzuschließen. Die anfallenden Kosten sind unabweisbar, da die Leistungen bereits erbracht wurden. Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Kanalmaßnahme “Zellerstraße” aufgrund der Unabweisbarkeit zu belassen.

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Kanalbaumaßnahme “Am Burgstall” im Jahr 2025 bis 2028 auszusetzen.

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Niederschlagswasserbeseitigung Heimpersdorf, Retentionsraum, Schaffung eines Retentionsraumes, GR 19.05.2022 im Jahr 2025 durchzuführen, da das Projekt mit den Planungen bereits 2024 begonnen hat und die Gemeinde Baar (Schwaben) 2025 nur noch die Abnahme durchlaufen muss.

Grundsatzbeschluss zur Haushaltssicherung – Kanalbaumaßnahmen
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, bis zur Umsetzung einer Verbesserungsbeitragssatzung ausschließlich die unter Nr. 3.8 beschlossenen Maßnahmen und keine weiteren Kanalbaumaßnahmen durchzuführen.

Investitionen Bauhof 
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Investitionen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens im Bauhof (7711.9350) im Jahr 2025 bis 2028 auszusetzen.

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Investitionen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, IT- Ausstattung im Bauhof (7711.9355) im Jahr 2026 auszuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung so günstig wie nur möglich auszuführen.

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Hochbaumaßnahmen im Bauhof (7711.9400) im Jahr 2025 bis 2028 auszusetzen. Die Verwaltung wird beauftrag, eine günstigere Lösung für ein zweites Salzsilo aufzuzeigen, so dass diese Investition erst gar nicht anfällt.

Investitionen Grundstücksgeschäfte
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Investitionen für Allgemeines Grundvermögen; Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte - Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und baulichen Anlagen (8811.9321) im Jahr 2026 bis 2033 auszusetzen.

Grundsatzbeschluss zur Haushaltssicherung – Baugebiete
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, das BG “Am Burgstall” im Jahr 2025 bis 2028 auszusetzen. Bei doch dringendem kurzfristigem Bedarf eines ganzen Baugebietes soll die Möglichkeit eines Erschließungsträgers in Betracht gezogen werden. Eine Vergleichsberechnung zwischen dem Sonderfinanzierungsmodell des Erschließungsträgers und einer herkömmlichen Finanzierung soll vorgenommen werden.

Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen, die überwiegend durch Entgelte Dritter finanziert werden, und sonstige Kreditaufnahmen
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Allgemeine Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan (AllgZVKommGrPl) Nr. 3.3 für Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen, die überwiegend durch Entgelte Dritter finanziert werden, und sonstige Kreditaufnahmen anzuwenden und im Haushaltsplan ab 2025 auszuweisen.

Tilgungsleistungen; Ordentliche Tilgung und Umschuldung
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Allgemeine Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan (AllgZVKommGrPl) Nr. 3.4 für ordentliche Tilgung und Umschuldung sowie Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen, die überwiegend durch Entgelte Dritter finanziert werden, und sonstige Kreditaufnahmen anzuwenden und im Haushaltsplan ab 2025 auszuweisen.

Stellenplan
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die tatsächlichen Personalkosten im Haushaltsplan anzusetzen und nicht den vollen Stellenplan. Damit führen unbesetzte Stellen nicht zur unnötigen Kostenmehrung. Der Gemeinderat Baar (Schwaben) sieht im Stellenplan 2025 (1. Änderung – Beschluss vom 30.01.2025) Einsparmöglichkeiten. In der Einrichtung Mini-Kita Sonnenkäfer sind 48 Wochenstunden einzusparen. Die Einsparung ist durch betriebsbedingte Kündigungen vorzunehmen.

Gesamtüberblick Einsparmaßnahmen
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) sieht die in der Haushaltskonsolidierung und Haushaltssicherung beschlossenen Einzelmaßnahmen als maximale Reduzierung der Ausgaben und maximale Erhöhung der Einnahmen an und hat alle derzeitigen Möglichkeiten ausgeschöpft.

Die vom Gemeinderat Baar (Schwaben) in der Haushaltskonsolidierung und Haushaltssicherung beschlossenen Einzelmaßnahmen sind unabhängig von einer eventuell eintretenden Verbesserung der Haushaltslage unverzüglich umzusetzen.

Gemeinderatssitzung vom 30. Januar 2025

Waldkindergarten Weinbergstrolche; vorübergehende Anpassung der Öffnungszeiten
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) nimmt dies zur Kenntnis.

Stellenplan 2025 - 1. Änderung
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt den Stellenplan 2025 – 1. Änderung wie in der Anlage beigefügt.
Die Kosten für die Stellen sind in die Haushaltsplanung 2025 aufzunehmen bzw. die bisherige Planung anzupassen.

Versicherung: Abschluss der Gebäudewertermittlung
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den Änderungen der Versicherungs- und Beitragssummen gemäß der Anlage „Wertermittlung“ zuzustimmen.

Erlass einer Verordnung über öffentliche Anschläge im Gebiet der Gemeinde Baar (Schwaben)  (Plakatierungsverordnung)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt eine Plakatierungsverordnung für die Gemeinde Baar zu erlassen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss vom 19.12.2024 über diese Verordnung wird hiermit aufgehoben.

Sanierung der Grundschule Baar - Sachstandsbericht
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) nimmt dies zur Kenntnis.

Personalangelegenheiten; Bestellung der Erzieherin Carola Prahm zur neuen Leitung des Waldkindergartens Weinbergstrolche
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) bestellt zum 01.02.2025 die Erzieherin Frau Carola Prahm mit 33,00 Wochenstunden zur dauerhaften Leitung des Waldkindergartens Weinbergstrolche. Gleichzeitig erfolgt durch das Vorliegen der notwendigen Tätigkeitsmerkmale eine Höhergruppierung nach Entgeltgruppe S9 TVöD-SuE.

Grundstücksangelegenheiten: Genehmigung der Notariatsurkunde UVZNr. 2639 R/2024 vom 12.12.2024 zwischen Herrn Waadt, Freistaat Bayern und der Gemeinde Baar (Schwaben).
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) hat Kenntnis vom Inhalt des Kaufvertrages UVZNr. 2639 R/2024 vom 12.12.2024 zwischen dem Staatlichen Bauamt Augsburg, Herrn Heinrich Waadt und der Gemeinde Baar (Schwaben) über die Grundstücke Flur Nr. 876, Gemeinde Unterbaar (Teilfläche) und Flur Nr. 266, Gemarkung Unterbaar (Teilfläche) und genehmigt diese mit allen Bestandteilen.

Grundstücksangelegenheiten: Veräußerung des Grundstückes Flur Nr. 53, Gemarkung Oberbaar, Schulstraße 3
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, das Grundstück Flur Nr. 53, Gemarkung Oberbaar, Schulstraße 3, mit einer Fläche von 1.400 m² noch einmal im Bieterverfahren zu einem Mindestpreis von 155 Euro/m² auszuschreiben. Das Grundstück soll an den Höchstbietenden verkauft werden. Die Angebotsabgabefrist endet mit Ablauf des 31.03.2025. Bei Angebotspreisgleichheit entscheidet das Los. Bestehende Auflagen bleiben erhalten. 

Gemeinderatssitzung vom 19. Dezember 2024

Verleihung der Urkunde "Bürger des Jahres" an Herrn Johann Riedelsheimer
Zur Kenntnis genommen.

Erlass einer Verordnung über öffentliche Anschläge im Gebiet der Gemeinde Baar (Schwaben) (Plakatierungsverordnung)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt mit der genannten Änderung (§ 5 Abs. 3 Markt Pöttmes durch Gemeinde Baar (Schwaben) ersetzen) eine Plakatierungsverordnung für die Gemeinde Baar zu erlassen.

Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Baar (Schwaben)

  1. Der Gemeinderat Baar (Schwaben) nimmt die Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis.
  2. Die Jahresrechnung 2023 wird zur zeitnahen, örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

Defizitabrechnung 2023 Kath. Kindergarten St. Laurentius Baar (Schwaben)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, das Kalenderjahr 2023 mit einem Überschuss in Höhe von 9.735,38 € festzustellen. Es ergibt sich eine Rückzahlung an die Gemeinde Baar (Schwaben) in Höhe von 39.625,55 €. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Gemeinderatssitzung vom 28. November 2024

Stellenplan 2025
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt den Stellenplan 2025 wie in der Anlage beigefügt. Die Kosten für die Stellen sind in die Haushaltsplanung 2025 aufzunehmen.

Versicherung: Elementarschadenversicherung für Gebäude und Inhalt
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschießt, keine Elementarversicherung abzuschließen.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche der Flur Nr. 55 der Gemarkung Oberbaar - Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt für dieses Vorhaben die Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche der Flur Nr. 55 der Gemarkung Oberbaar gemäß BauGB aufzustellen.
Die Kosten für die Planung, das Verfahren, Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie etwaige damit verbundene Folgekosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller die hierzu erforderlichen städtebaulichen Verträge abzuschließen und ein hierfür geeignetes Planungsbüro zu beauftragen.
Weiter wird die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.

Errichtung eines Bürgerwindrads im Windpark „BRAND“ im ehemals gemeindefreien Gebiet „BRAND“ - Formen der Bürgerbeteiligung und der kommunalen Teilhabe im Rahmen der BEG Neuburg-Schrobenhausen-Aichach-Eichstätt eG
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) nimmt dies zur Kenntnis.

Sanierung der Mauer des Friedhofs Oberbaar - Arbeiten am Gehweg im Zuge der Maßnahme
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt den Gehweg bei der weiteren Planung aufzulösen.

Antrag auf Austausch des Ahornbaums vor dem Grundstück Am Germanenring 12
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, dem Antrag zuzustimmen. Für die Ersatzpflanzung ist ein Hochstamm mit einem Stammumfang von mindestens 20-25 cm zu verwenden. Die Arbeiten sind durch den Antragsteller auf eigene Kosten auszuführen.

Friedhofsangelegenheiten: Genehmigung des Belegungsplanes des Friedhofes Unterbaar und Lechlingszell
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) genehmigt, die als Anlage angefügten Belegungspläne.

Vereine der Mehrzweckhalle (MZH GbR); Genehmigung der Umlageordnung
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) genehmigt, aufgrund der Neuaufnahme des „ESC Moskitos Baar e. V.“ zum 01.01.2024 in die „Vereine der Mehrzweckhalle Baar GbR“, die neu erstellte Umlagenordnung.

Schülerbeförderung Schuljahr 2024/2025 - Beförderungspflichterfüllung durch den Einsatz von privaten KfZ
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, am Beschluss von TOP Ö6 der Sitzung vom 26.09.2024 festzuhalten.

Anbau an die Grundschule Baar - Sachstandsbericht und Beratung über das weitere Vorgehen
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Pläne zum Anbau eines Werk- bzw. Mehrzweckraums bei der Schule Baar (Schwaben) weiterzuverfolgen. Der Anbau eines Raums für die Mittagsbetreuung wird aufgegeben, die Mittagsbetreuung soll zukünftig in den Räumen der Schule stattfinden. Eine Förderung der Mittagsbetreuung ist zu prüfen.

Grundstücksangelegenheiten: Genehmigung der Notariatsurkunde UVZNr. 2426 K/2024 vom 22.10.2024 zwischen Herrn Unfug und der Gemeinde Baar (Schwaben), Teilfläche der Flur Nr. 248, Gemarkung Oberbaar
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) hat Kenntnis über den Inhalt des Kaufvertrages UVZNr. 2426 K/2024 vom 22.10.2024 über den Erwerb einer Teilfläche des Grundstückes Flur Nr. 248, Gemarkung Oberbaar zwischen Herrn Unfug (geb. Königer) und der Gemeinde Baar (Schwaben) und genehmigt diesen mit allen Bestandteilen.

Gemeinderatssitzung vom 17. Oktober 2024

Staatliches Bauamt Augsburg / Gemeinde Baar (Schwaben) Ausbau der Staatsstraße 2047 Rain - Aichach - Sanierung der Abwasserbeseitigung im Bereich der OD Baar (Schwaben)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, im Zuge der Sanierung der Staatstraße 2047 im Bereich der OD Baar (Schwaben) durch das Staatliche Bauamt Augsburg die schadhaften Kanäle und Haltungen zu sanieren bzw. zu renovieren. 
Das Ingenieurbüro Tremel wird mit der Überprüfung und Kostenberechnung beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Förderanträge nach RZWas bis zum 31.12.2024 zu stellen.

Staatliches Bauamt Augsburg / Gemeinde Baar (Schwaben) Ausbau der Staatsstraße 2047 Rain – Aichach - Barrierefreier Ausbau der ÖPNV-Haltestelle „Tankstelle“ im Bereich der OD Baar (Schwaben)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, diesen Tagesordnungspunkt vorerst zurückzustellen und sich nach Vorlage der Planunterlagen und im Zuge der noch zu schließenden Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Augsburg über den gemeinsamen Ausbau der St 2047 im Ortsbereich von Baar (Schwaben) erneut zu behandeln.

Abwasserbeseitigung Baar (Schwaben) Digitales Leitungskataster der Gemeinde Baar (Schwaben) - Zustandsklassifizierung, Handlungsbedarf und weitere Vorgehensweise
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, das Kanalsanierungskonzept zum Abschluss zu bringen und die Bedarfsermittlung anhand der festgestellten Schäden zu erstellen. Damit erhält die Gemeinde Baar (Schwaben) eine Kostenübersicht pro Haltung und Leitungsabschnitt und kann zukünftiges weiteres Vorgehen der zeitlichen und monetären Abläufe planen.

Breitbandausbau Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (Bay-GibitR) - Änderung des Förderantrages
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den geänderten Förderantrag gemäß den Neuberechnungen der Regierung von Schwaben einzureichen.
Die Wirtschaftlichkeitslücke beträgt für die Gemeinde Baar (Schwaben) 1.149.000,00 € (insgesamt 7.763.000,00 € für beide Gemeinden), der errechnete Eigenanteil für die Gemeinde Baar (Schwaben) beträgt hierbei nunmehr 222.350,00 €. Der geänderte Förderantrag soll erstellt und eingereicht werden und nach Rückmeldung der Regierung zum Maßnahmenbeginn soll die Beauftragung des Erstplatzierten gemäß dem vorangegangenen Beschluss zur Auftragsvergabe vom 21.12.2023 erfolgen. Die entsprechenden Mittel sollen für den Haushalt vorgesehen werden. Die Umsetzung soll innerhalb von 48 Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages erfolgen.

 

Gemeinderatssitzung vom 26. September 2024

Kindergartenbedarfsplan Baar (Schwaben) für das Kindergartenjahr 2024/2025
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) stimmt der von der Verwaltung aufgestellten beiliegenden Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2024/2025 zu.

Schülerbeförderung Schuljahr 2024/2025
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, der Schülerbeförderung für das Schuljahr 2024/2025 mit der Firma 1A Smart UG (haftungsbeschränkt) zuzustimmen. Der Beförderungsvertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die Verwaltung bemüht sich, für das nächste Schuljahr eine günstigere Lösung zu finden.

Entscheidung über die Gebäudeversicherung für das Gefriahäusle
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Gebäudeversicherung für das Gefrierhäusle mit der in der Variante 4 aufgeführten Versicherungen und der aufgeführten Versicherungssumme abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Mietvertrag mit dem Motorradfreunde Baar e.V. anzupassen. Die Inhaltsversicherung für das Gefriahäusle ist zu kündigen.

Überprüfung der Telefongebühren für die kommunalen Liegenschaften
Zur Kenntnis genommen.

Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Baar (Schwaben), Feststellung der Jahresrechnung
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, dass die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 und gemäß der Anlage „Feststellung der Jahresrechnung“ vom 10.09.2024 festgestellt wird.

Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Baar (Schwaben), Entlastung der Jahresrechnung
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, dass der Jahresrechnung für das Jahr 2021 mit dem im Beschluss vom 26.09.2024 festgestellten Ergebnissen die Entlastung erteilt wird.

Sanierung der Grundschule Baar - Auswahl der Außenfarbe
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den Tagesordnungspunkt Ö 11 „Sanierung der Grundschule Baar – Auswahl der Außenfarbe“ auf die nächste Sitzung zu verschieben.

Antrag Stadt Augsburg, Forstverwaltung auf Einziehung von Feld- und Waldwegen im Gemeindegebiet Baar (Schwaben)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, keine der genannten Feld- und Waldwege einzuziehen.

Antrag auf Verbreiterung der Zufahrt zum Grundstück Frühlingsstraße 11
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, der Zufahrt in der gewünschten Breite grundsätzlich zuzustimmen. Der Anlieger ist darauf hinzuweisen, dass er die kompletten Kosten, die sich für die Herstellung der Breite über 6,0 m ergeben im Falle eines Ausbaus der Straße zu tragen hat.

Gemeinde Baar (Schwaben) Hochwasserverbesserung „Natürlicher Rückhalt Zeller Bächlein“ auf den Fluren Nr. 285 und 300 der Gemarkung Oberbaar sowie der Flur Nr. 318/1 der Gemarkung Heimpersdorf - Vorstellung der Maßnahme und weitere Vorgehensweise
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Hochwasserverbesserungsmaßnahme „Natürlicher Rückhalt Zeller Bächlein“ auf den Fluren Nr. 285 und 300 der Gemarkung Oberbaar sowie der Flur Nr. 318/1 der Gemarkung Heimpersdorf, ausschließlich mit Förderung, durchzuführen.

Hierfür ist ein Förderantrag gemäß RZWas 2021 (Fördersatz der förderfähigen Kosten: min. 90 %) auszuarbeiten, beim WWA Donauwörth bis spätestens zum 15.10.2024 einzureichen und dementsprechend auch die hierfür erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis incl. Plangenehmigung beim LRA Aichach-Friedberg zu beantragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, alle hierfür erforderlichen Schritte zeitnah in die Wege zu leiten.

Die Haushaltsmittel sollen in die Haushaltsplanung 2025 mit aufgenommen werden.

Staatliches Bauamt Augsburg / Gemeinde Baar (Schwaben) Ausbau der Staatsstraße 2047 Rain – Aichach - Sanierung der Abwasserbeseitigung und barrierefreier Ausbau der ÖPNV-Haltestelle im Bereich der OD Baar (Schwaben)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, am Donnerstag, den 17.10.2024 um 19:00 Uhr eine zusätzliche Sitzung des Gemeinderates Baar (Schwaben) zur möglichen Sanierung der Abwasserbeseitigung und dem möglichen barrierefreien Ausbau der ÖPNV-Haltestelle im Bereich der OD Baar (Schwaben) im Zusammenhang mit dem Ausbau der ST 2047 im Jahr 2025 abzuhalten.

Neuer Vertrag zw. Landkreis und Gemeinde Baar (Schwaben) bzgl. Containerstandplätzen
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, dem Vertragsentwurf zuzustimmen und den bestehenden Vertrag aufzuheben.

Gemeinde Baar (Schwaben) Ausbau und Umgestaltung der Zeller Straße im Ortsteil Oberbaar, BA 02 - Genehmigung von Nachträgen
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, dem vorgelegten und geprüften Nachtragsangebot NA 03 der Firma Holl GmbH für die Mehrkosten von brutto 25.995,99 € aufgrund des vom Auftraggeber verhängten Baustopps zuzustimmen und dies zu genehmigen.

Gemeinderatssitzung vom 25. Juli 2024

Vollzug des Abmarkungsgesetzes; Wahl und Vereidigung neuer Feldgeschworener für die Gemeinde Baar (Schwaben)

Beschluss:

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) bestellt die Feldgeschworenen

  • Albert Johann Grammer, Baar (Schwaben)
  • Matthias Schlicker, Baar (Schwaben)
  • Robert Michael Beutlrock, Baar (Schwaben)

durch Wahl nach Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) ab 25.06.2024 auf Lebenszeit.


Wahl zum Baarer Bürger des Jahres 2024

Beschluss:

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, aufgrund der mehrheitlichen Stimmen des Gemeinderates Baar (Schwaben) mittels geheimer Wahl, Herrn Johann Riedelsheimer den Titel Bürger des Jahres zu verleihen.


Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021, Behandlung von öffentlichen Prüfungsfeststellungen

Beschluss:

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) nimmt die vorgelegten Stellungnahmen zur Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Baar (Schwaben) zur Kenntnis und sieht alle Prüfungsfeststellungen damit als aufgeklärt und erledigt an.


Antrag auf isloierte Befreiung: Nutzungsänderung von einem EFH mit Nebengebäude zu einem MFH (3Wohneinheiten), FlNr. 64/2 Gemarkung Oberbaar

Beschluss:

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den Antrag abzulehnen und am Beschluss vom 27.10.2022 festzuhalten.


Schülerbeförderung ab September 2025 weiteres Vorgehen

Beschluss:

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Beförderungspflicht für den zumutbaren Einsatz von privaten Kraftfahrzeugen mit einer Wegstreckenentschädigung zu erfüllen. Es wird freiwillig eine höhere Wegstreckenentschädigung in Höhe bis 1,00 € pro km festgesetzt. Die betroffenen Eltern sind zu unterrichten.

Die Erfüllung der Beförderungspflicht für den zumutbaren Einsatz von privaten Kraftfahrzeugen mit einer Wegstreckenentschädigung gilt bis zu 5 Kindern. 

Als Option ist Frau Monika Aumüller eine Anstellung als „Busfahrerin“ mit eigenem PKW anzubieten. 


Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Antrag auf Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung eines Windparks bestehend aus 5 Windenergieanlagen mit je 175 m Metern Nabenhöhe, 172 Metern Rotordurchmesser und je 7,2 Megawatt Leistung

Beschluss:

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den Abschluss der Verträge zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Neuanlagen) mit der Fa. Uhl Windkraft GmbH & Co. KG zu genehmigen. 


Sanierung von Kanal-Schachtabdeckungen

Beschluss:

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den Auftrag für die Erneuerung und Reparatur der Kanal-Schachtabdeckungen für die Jahre 2024 - 2027 an die Fa. Vienna GmbH mit einem Gesamtvolumen von ca. 90.000 € in vier Jahren zu erteilen.


Sanierung der Grundschule Baar - Nachtragsvereinbarung 01 zum Gewerk Bauhauptarbeiten

Beschluss:

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, der Nachtragsvereinbarung Nr. 01 mit der Fa. Ludwig Sturm GmbH & Co. KG, 86551 Griesbeckerzell zuzustimmen. Die zusätzliche Vergütung beträgt 12.401,56 €.


Anpachtung des Grundstücks Fl.Nr. 103, Gmkg. Oberbaar zur Errichtung eines Bikeparks - Aufhebung des Beschlusses vom 09.12.2021

Beschluss:

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Errichtung eines Bikeparks auf der Flur Nr. 103, Gemarkung Oberbaar nicht weiter zu verfolgen und den Beschluss vom 09.12.2021 bzgl. der Anpachtung des Grundstücks aufzuheben.

Gemeinderatssitzung vom 27. Juni 2024

Zeller Straße – BA 02; Antrag auf Anhörung von Herrn Martin Schex im Gemeinderat
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt nach Vorstellung der unterschiedlichen Lösungsansätze zur Zeller Straße BA 02 durch das Ing.-Büro Tremel Herrn Martin Schex hierzu anzuhören.

Gemeinde Baar (Schwaben); Ausbau und Umgestaltung der Zeller Straße im Ortsteil Oberbaar, BA 02 - Vorstellung der ausgearbeiteten Varianten und weitere Vorgehensweise

1. Der Gemeinderat Baar (Schwaben) stimmt der vorgestellten Variante zu:

  • Straßenquerschnitt mit DachprofilMit dem aufgezeigten Dachprofil lässt sich auch ein durchgehendes Gefälle bis zum Knotenpunkt Schulstraße realisieren, jedoch kein freier Auslauf über die Fahrbahn. Ein freier Auslauf in die kleine Paar kann aufgrund der zu naheliegenden Straßenüberführung über die kleine Paar nicht realisiert werden.
  • Für die Ableitung des Wassers soll eine Querrinne mit 500 mm Querschnitt in der Schulstraße sorgen.
  • Mehrkosten von ca. 70.000,00 €.

Dem Gemeinderat Baar (Schwaben) ist bekannt, dass die Lösung eine Verbesserung darstellt, aber keinen Schutz vor Hochwasser.

2. Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, den Beschluss vom 25.04.2024 bezüglich des Einbaus eines Ablaufes vor der Einfahrt Frühlingstraße 12 und einer Ablaufführung mit einem 150er Rohr (wenn technisch möglich 200er Rohr) bis zur Kleinen Paar, um dem Wassereinlauf auf dessen Grundstück entgegenzuwirken, aufzuheben.

Staatliches Bauamt Augsburg / Gemeinde Baar (Schwaben); Ausbau der Staatsstraße 2047 Rain - Aichach - Erneuerung der Ortsdurchfahrt Baar (Schwaben) im Jahr 2025
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, dem Staatlichen Bauamt Augsburg vorerst den von der Verwaltung ermittelten Sanierungsbedarf seitens der Gemeinde Baar (Schwaben) mitzuteilen und das Ingenieurbüro Tremel mit der Überprüfung und Beurteilung des tatsächlichen Sanierungsbedarfs der Abwasserbeseitigungsanlagen im angesprochenen Ausbaubereich der St 2047 zu beauftragen um anschließend den endgültig erforderlichen Sanierungsumfang festlegen und bestimmen zu können.

1. Änderung der Ehrensatzung der Gemeinde Baar (Schwaben)
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt die 1. Änderungssatzung der Ehrensatzung der Gemeinde Baar (Schwaben). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) - Grundsatzbeschluss
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, im Rahmen der vergabe- und tarifrechtlichen Vorgaben, eine Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings bei der Gemeinde Baar (Schwaben) einzuführen. Neben der Überlassung der Fahrräder (inkl. Zubehör) an berechtigte Mitarbeiter/ -innen auch zur privaten Nutzung sollen auch Versicherungs- und Serviceleistungen im Rahmen der Entgeltumwandlung abrufbar sein.

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 BayBesG und des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst, wie in den Nummern 5, 6 und 7 der Sitzungsvorlage dargestellt, beauftragt.

Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr sowie der Anlage "Verzeichnis der Pauschalsätze" zu dieser Satzung
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr Baar (Schwaben) sowie der Anlage "Verzeichnis der Pauschalsätze" zu dieser Satzung zu erlassen. Die Satzung tritt am 01.08.2024 in Kraft.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Baar (Schwaben), Vorlage des Rechenschaftsberichtes
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) nimmt den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis.

Straßenausbaubeitragskompensation; Erstattung nach Art. 19 Abs. 9 Kommunalabgabengesetz (KAG), Abrechnung Postweg/Försterberg und Aichacher Straße - Vergabe der Leistungen an Kdp Peter
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) nimmt das Auffinden der Schlussrechnungen für die Abrechnung der Erstattungskosten nach Art. 19 Abs. 9 KAG für die Maßnahmen Postweg/Försterberg und Aichacher Straße zur Kenntnis.

Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, das Büro kdp Peter, Johannisgasse 4, 86152 Augsburg mit der Abrechnung der Straßenausbaubeiträge und Antragsstellung der Erstattung nach Art. 19 Abs. 9 KAG für die Maßnahmen Postweg/Försterberg und Aichacher Straße gemäß dem Angebot vom 24.05.2024 in Höhe von 10.619,04 EUR zu beauftragen. Die Ausführung soll im 1. Halbjahr 2025 erfolgen. Die Kosten für die Dienstleistung sowie die Erstattungskosten sind im Haushalt 2025 zu veranschlagen.

Sanierung der Grundschule Baar - Nachtragsvereinbarung 02 zum Gewerk Wärmedämmverbundsystem
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, der Nachtragsvereinbarung Nr. 02 mit der Fa. Malerfachbetrieb Hartwig GmbH, 86554 Pöttmes zuzustimmen. Die zusätzliche Vergütung beträgt 20.353,13 €.

Umgestaltung der Freianlagen bei der Minikita - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Fa. Firma Landschaftsdesign Tobias Vogt, 86690 Druisheim mit den Landschaftsbauarbeiten zum Gesamtpreis von 9.855,85 € brutto zu beauftragen. Der bestehende Sandkasten ist wie vorgeschlagen zu versetzen. Die Kosten für diese zusätzlichen Arbeiten werden auf eine Obergrenze von 4.000 € festgelegt.

Fassadeninstandsetzung der Mini-KiTa in Baar (Schwaben) - Vergabe der Malerarbeiten
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt den Auftrag an die Firma Maler Fuchs, Aichach für die Fassadeninstandsetzung mit dem Gesamtpreis in Höhe von 10.982,51 € zu erteilen.

Gemeinderatssitzung vom 23. Mai 2024

Gemeinde Baar (Schwaben);
Ausbau und Umgestaltung der Zeller Straße im Ortsteil Oberbaar, BA 02 - Anträge aus dem Gemeinderat Baar (Schwaben)

Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.


Digitales Leitungskataster (Kanal) der Gemeinde Baar (Schwaben)
- Ergebnisvorstellung des Katasters durch das Ingenieurbüro Tremel
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.


Grüngutannahmestelle Baar (Schwaben); Kalkulation und Festlegung der Gebühren ab dem 01.07.2024 und Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Grüngutentsorgungsgebührensatzung vom 02.02.2022
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Grüngutannahme mit reduzierter Öffnungszeit von einmal im Monat, bis zum Oktober 2024 weiter zu betreiben. Die Gebühr bleibt unverändert. Im Oktober ist darüber erneut zu beraten.


Veröffentlichung der öffentlichen Sitzungsniederschriften im Internet und im Marktboten
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die behandelten Gegenstände und die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen ohne Abstimmungsergebnis im Marktboten, auf Facebook und Instagram und auf der Webseite der Gemeinde Baar (Schwaben) zu veröffentlichen.


Gebührenerhöhung Kath. Kindergarten St. Laurentius zum 01.09.2024
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) stimmt der Erhöhung der Grundgebühr für den Katholischen Kindergarten St. Laurentius zum 01.09.2024 zu.


Sanierung der Grundschule Baar - Vergabe der Lüftungsarbeiten
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Fa. Hartig GmbH mit den Lüftungsarbeiten zum Gesamtpreis von 34.651 € brutto zu beauftragen.


Sanierung der Grundschule Baar - Vergabe der Fliesenarbeiten
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Fa. Fliesen Bretschneider GmbH mit den Fliesenarbeiten zum Gesamtpreis von 23.619,72 € brutto zu beauftragen.


Sanierung der Grundschule Baar - Vergabe der Sanitärtrennwände
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Fa. Schreinerei Peter Ruisinger mit den Sanitärtrennwänden zum Gesamtpreis von 9.337,40 € brutto zu beauftragen.


Sanierung der Grundschule Baar - Vergabe der Brandmeldeanlage
Der Gemeinderat Baar (Schwaben) beschließt, die Fa. MTG-Kommunikations-Technik GmbH mit der Brandmeldeanlage zum Gesamtpreis von 11.966,82 € brutto zu beauftragen.